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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 05:15:49 *
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Autor Thema: Erfahrungsbericht HOIST AG?  (Gelesen 727 mal)
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schuldnerinffm
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« am: 15. August 2008, 11:38:33 »

Ich habe etwa € 20.000 Schulden, die aus einem jahrelang nicht bedienten Vertragsverhältniss mit der CitiBank bestehen. Heute habe ich nun einen Brief von der Hoist AG erhalten, in dem sie mir angebietet, diese Schulden auf € 12.000 zu reduzieren, welche dann in 96 Monatsraten von je € 125.-- abzuzahlen wären.

In dem Brief steht auch folgender Absatz:

"Die Verwertung von Sicherheiten oder die Zahlung pfändbarer Beträge durch Dritte werden nicht auf die Vergleichssumme angerechnet."

Was bedeutet das, und würde die Hoist AG weiter Forderungen gegen mich haben können?

Schließlich hätte ich auch gern allgemeine Erfahrungsberichte von Schuldnern mit der Hoist AG.

Vielen Dank im Voraus,
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ckleine81
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« Antworten #1 am: 15. August 2008, 20:35:23 »

Hallo, also ich würde auf jeden Fall reagieren. Die geben unwahrscheinliches Nachlass. Sicherheiten sind sowas wie Grundstücke oder Versicherungen die Du beim Vertragsabschluss hinterlegt hast. Aber die sind meistens schon verwertet.
Meine Erfahrung mit denen ist gut. Habe nach Zahlung meines Vergleiches sofort ein Schreiben erhalten, dass die Sache erledigt ist und nie wieder von denen gehört. Und mein Schufaeintrag ist auch raus. Also probier es einfach.

LG
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paps
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« Antworten #2 am: 15. August 2008, 22:19:53 »

Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Forderung nicht bereits verjährt ist.
Dann sollte dringend geklärt werden ob mit der Citi, was zu vermuten ist, nicht doch eine Gehaltsabtretung bestand.
Diese wird nämlich jetzt u.U.. aktiviert.
Dann zahlen Sie neben den 125,- Euro auch noch den pfändbaren Betrag an Hoist.

Und gerade die Antwort von ckleine81 zeigt, warum Hoist vor 2 jahren massiv Forderungen bei den Banken aufgekauft hat.

-----------------------------------------------------------------------------
Das Nachfolgende ist meine persönliche Ansicht und hat weder mit dem Forum noch mit meiner beruflichen und außerberuflichen Tätigkeit zu tun.
----------------------------------------------------------------------------
Zitat von: Paps1959
Im übrigen ist Hoist neben einem Inkasso mit mehreren Tochterfirmen, die z.T. auch noch die gleichen GF haben auch im Immobiliengeschäft tätig.


Bei mir sah das dan so aus.

- Gläubiger SEB,
- Abtretung der Forderung an Union-Inkasso.
- Übergabe der Forderung an Hoist, die aber nur eine engl. Ltd. in D vertreten, da diese die Grundschuldforderungen
  übernommen haben
- Als Obermacker wird nun wieder Union bestellt, damit bei dem ganzen Durcheinander der dumme Schuldner noch den
  Durchblick behält (man hat sich etwas gewählter   ausgedrückt)

Da ich ja vom Grunde ein wenig neugierig bin und den Braten riechen konnte, habe ich mal das net befragt. Und siehe da, in allen 3 Firmen gab es zum damaligen Zeitpunkz mindestens einen GF mit gleichem Nachnamen.
Auf Grund seiner Schreibweise  lag die Vermutung nahe, dass es sich sogar um ein und dieselbe Person handelt.
« Letzte Änderung: 15. August 2008, 22:22:51 von paps » Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
schuldnerinffm
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« Antworten #3 am: 15. August 2008, 22:31:47 »

Vielen Dank für Deine Antwort.thumbup

Diese warf aber noch einig Fragen auf:

  • Wie kann ich herausfinden, ob die Ansprüche verjährt sind?
  • Wie kann ich herausfinden, ob ein Pfändungsanspruch gegen mich besteht?

Ich habe meinen  SCHUFA Eintrag gesehen, und dort steht nichts von Pfändungen oder so etwas.  Ich lebte zur Zeit des Kreditantrags in Hannover. Müßte ich vieleicht dort bei einer Behörde anfragen? Würde das nicht evtl. doch schlafende Hunde wecken?

Gruß,

Schuldnerinffm
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 15. August 2008, 22:31:47 »


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paps
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« Antworten #4 am: 15. August 2008, 23:02:55 »

Dann sollten Sie die Art der Forderung und deren Einforderunegn mal hier einstellen.

Verjährung läßt sich dann klären.

Ist es ein Darlehen/ Konsumentenkredit gewesen, ist die Sicherung dieser regelmäßig mit einer gehaltsabtretung verbunden.

Reagieren Sie jetzt in irgend einer Art und gestehen dabei die Forderung ein, könnte diese neu aufleben und die Verjährung wäre futsch.
Daher auch "Drum prüfe..."
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Mfg Paps

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schuldnerinffm
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« Antworten #5 am: 16. August 2008, 12:23:57 »

Dies ist meine Antwort auf paps' letzten Eintrag.
Am 11.06.1993 habe ich mit der Citibank einen KV über 24830,66 DM geschloßen. Der Nettobetrag war 18013,66 DM.

Da ich nicht mehr alle Unterlagen habe, bin ich mir nicht sicher welche Art von Versicherungen abgeschlossen wurden, um diesen KV abzusichern. Auf der Kopie der 1. Seite des KV (die mir die Hoist AG auf Anfrage geschickt hat) wurde ein Versicherungsbeitrag von 263,20 DM eingerechnet. Weitere Absicherungen waren Bankpfändung und Abtretung pfändbarer Anteile von Lohnzahlungen, Renten und sonstiger SGB Leistungen.

Im April 2008 erhielt ich dann ein Schreiben der Hoist AG. Die Hoist AG habe die Forderungen übernommen und nun beliefen sich diese auch 19661,34 €. Im letzten Schreiben wurde mir das schon beschriebene Angebot gemacht, das die Forderungen auf € 12.000 festgeschrieben und keine weiteren verzinsungen abgesehen würde. Ich müßte halt nur 125,-- € pro Monat für 96 Monate zahlen.

Meiner Meinung nach hat die Hoist AG - so wie im Schreiben angegeben - alle Forderungen übernommen, und somit hat die Citibank nichts zu melden -- auch keine Pfändungsansprüche. Mit ist klar das die Forderungen der Citibank für den sprichwörtlichen "Apple und Ei" übernommen wurden, doch das wäre dann jawohl die Entscheidung der Citibank und nicht meine.

Meine Fragen wären nun ob aus dieser Forderung die Citibank trotz Abtretung weiterhin irgendwelche Pfändungsansprüche geltent machen kann, oder ob dieses durch die Abtretung an Hoist AG nun nicht mehr möglich wäre.
« Letzte Änderung: 16. August 2008, 18:31:01 von schuldnerinffm » Gespeichert
paps
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« Antworten #6 am: 16. August 2008, 22:55:52 »

vorsichtig geantwortet:
Verbraucherkredite mit 10 Jahren Hemmung +3 Verjährung.
Sollte die Forderung des CB verjährt sein.
Möglich wäre auch die Einrede der Verwirkung, wenn seit 15 Jahren nichts mehr passiert ist.
Wann wurde durch Sie die letzte Rate gezahlt.?
Und genau die Abtretung der pfändbaren Lohnbestandteile macht eine Doppelzahlung möglich,
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Mfg Paps

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Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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