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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:49:10 *
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Autor Thema: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags?  (Gelesen 943 mal)
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Nepeta
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« am: 02. November 2010, 09:21:21 »

Hallo zusammen :)

Ich habe nächste Woche einen Termin bei meiner TH udn möchte mit ihr drüber reden, ob sie meinen Freibetrag erhöhen kann. Und es wäre nett, wenn einige der Experten hier kurz ihren Senf dazu geben könnten, bevor ich mit meienr Insoverwalterin drüber rede :)

Meine Situation: PI begonnen Mai 2008, im Juni 2009 abgeschlossen. Im Moment noch in der WVP. Ich bin alleinerziehend, habe ein Kind (8 Jahre). Ich bin berufstätig und verdiene im Moment ca. 2100 EUR Netto (davon bleiben mir ca. 1700 nach Pfändung).

Ich hätte jetzt ein Angebot, mein monatliches Netto-Einkommen deutlich zu erhöhen auf ca. 2700 EUR. Allerdings müsste ich dafür in eine Gegend ziehen, die deutlich teurer im Lebensunterhalt (z.B. Kinderbetreuungskosten) wäre als die, wo ich jetzt wohne. Hinzu kommt, dass ich im Moment noch  im eigenen Haus wohne. Das Haus ist aus der Masse herausgenommen worden. Ein Zwangsversteigerungsverfahren ist beantrag worden, aber noch kein Termin in Sicht. Ausserdem kann nur eine "virtuelle Hälfte" des Hauses versteigert werden, weil mir das Haus nicht alleine gehört). Am neuen Wohnort müsste ich also eine Wohnung mieten, für 3 ZKB muss ich mindestens 400 EUR rechnen. Dadurch, dass ich dort also höhere Kosten hätte, würde ich mich finanziell insgesamt  schlechter stellen, wenn ich den besser bezahlten Job annehmen würde.

Ich würde daher gerne meiner TH vorschlagen, dass sie mir der Pfändungsfreibetrag erhöht um mind. 200 EUR. Damit würde ich mit dem neuen Job (wenn ich richtig gerechnet habe?) monatlich ca. 600 EUR an die Gläubiger abtreten (statt wie bisher 400), hätte aber 400 EUR mehr zur Verfügung und wäre insgesamt wenigstens nicht schlechter gestellt finanziell als bisher.

Ich finde, das ist ein fairer Vorschag, in dem alle Beteiligten gewinnen. Wie seht Ihr das? Kann ich so argumentieren? Gibt es nochwas worauf ich achten muss? Kann mich gegenenfalls meine TH zwingen, den besser bezahlten Job anzunehmen, selbst wenn ich mich dadurch schlechter stellen würde? Habt ihr einen anderen Vorschlag, was ich tun sollte?

Für Eure Tipps und Input wäre ich sehr dankbar. Und ich hoffe, ich hab keine wichtigen Infos, die Ihr braucht, vergessen.
Vielen Dank, Nepeta
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Fallera
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« Antworten #1 am: 02. November 2010, 09:48:25 »

Ich denke nicht, dass der TH überhaupt berechtigt ist, Ihnen den pfändungsfreien Betrag zu erhöhen!

Gemäß §850F ZPO ist das Vollstreckungsgericht hierfür zuständig.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html
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Kurt Cobain
Nepeta
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« Antworten #2 am: 02. November 2010, 13:46:53 »

Oh! Ah! dann ist ja gut, dass ich gefragt habe.

Hab mal danach gegoogelt (hätt ich auch schon vorher drauf kommen können  gruebel ) wie das dann geht. Vielen Dank für den Hinweis!
« Letzte Änderung: 02. November 2010, 13:52:03 von Nepeta » Gespeichert
Fallera
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« Antworten #3 am: 02. November 2010, 13:51:57 »

Nachfragen bei zuständigen Gericht! Dort werden sie geholfen  hi
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« Antworten #4 am: 02. November 2010, 16:20:52 »

Hallo,bin erstaunt über deinen bisherigen freibetrag,mir bleiben bei drei unterhaltberechtigten personen knapp 1800euro....
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. November 2010, 16:20:52 »



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paps
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« Antworten #5 am: 02. November 2010, 19:10:21 »

Freibetrag bei 3 UHB = 1.769,99    
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Paps
 
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