Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:55:20 *
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Autor Thema: Erkl.des BMJ zum neuen Insoverfahren  (Gelesen 777 mal)
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paps
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« am: 16. November 2006, 22:22:33 »

Hier geht es im Anhang besonders um masselose verfahren, zumindest darum was angedacht ist.[addsig]
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jafern
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« Antworten #1 am: 16. November 2006, 22:46:48 »

Danke, Paps, gute Info!

Sollte ich vielleicht in die Abteilung \"Downloads\" packen, dann allerdings nur registrierten Usern zugänglich machen (damit nicht so viel Serverlast beim Saugen erzeugt wird).

Mal sehen...

Gute Nacht  :-)

Jafern
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
paps
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« Antworten #2 am: 16. November 2006, 23:28:15 »

Soviel  mit saugen ist da nicht.
Bekommt man mitler Weile in allen Foren und bei Google relativ weit oben
:)) [addsig]
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« Antworten #3 am: 17. November 2006, 13:45:39 »

Hallo,

ja da saßen sie alle wieder zusammen, in der dunklen Kammer, und haben sich was ausgedacht. Wenigstens ist es eine Abkehr vom ersten gedachten Ansatz.
Die Köpfe der Berater laufen jetzt wieder auf Hochtouren, was man denn daraus alles machen kann.  :-D

Warten wir ab was kommt. Derzeit stehen zwei Termine im Raum, wann es denn sowei sein wird. Einmal Ende 2007 und andere Stimmen gehen von 04/2007 aus.

MfG

ThoFa
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jafern
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« Antworten #4 am: 18. November 2006, 12:06:18 »

Zitat:


Bekommt man mitler Weile in allen Foren und bei Google relativ weit oben

:))




...wenn man gezielt nach solchen Dingen sucht, ist es sicherlich schnell gefunden, keine Frage.

Ich dachte eher an unsere Besucher, die z. B. via Google & Co. mit den Keywords  \'schulden\', \'insolvenz\', etc. zu uns finden, und eben dann eine solche Rubrik sicherlich sehr begrüßen würden.

Gruß
jafern[addsig]
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« Antworten #4 am: 18. November 2006, 12:06:18 »



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paps
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« Antworten #5 am: 18. November 2006, 17:29:09 »

Ich wollte keines Falls deinen Arbeitseifer eindämmen  :manno:

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« Antworten #6 am: 29. November 2006, 12:30:01 »

versteh ich das richtig das es die Restschuldbefreiung nicht mehr geben wird? bzw. das man nach den 6 Jahren nicht mehr von seinen ganzen Schulden befreit ist wenn die Gläubiger dagegen Einspruch erhoben haben? naja...bitte welcher Gläubiger erhebt da keinen Einspruch? :denken:
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paps
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« Antworten #7 am: 29. November 2006, 17:54:10 »

Nun ja nicht ganz.
Die möglichkeit des Gläubigers Antrag auf Versagung zu stellen besteht doch jetzt schon.

Hier handelt es sich lediglich um eine der diskutierten Varianten.
Vereinfachtes Verfahren über die Abgabe einer Erklärung beim GV zu Mittellosigkeit und dann regelmäßige Abführung der Beträge für die Gerichtskosten in Begleitung einer Fachkraft.

Wenn der erste vollständige Gesetzentwurf beschlußreif vorliegt werden sicherlich ausreichnd Informationen gegeben werden.[addsig]
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