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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:56:33 *
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Autor Thema: Eröffnung Regelinsolvenz + RSB  (Gelesen 640 mal)
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tomwr
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Danke
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« am: 02. Oktober 2010, 15:05:15 »

Ich habe vor knapp einem Jahr ein Insolvenzverfahren beantragt (Regelinsolvenz + RSB).
Aufgrund des Umfangs des Verfahrens wurde ein Gutachter beauftragt der einige Zeit gebraucht hat.
Das Gutachten ist aber fertiggestellt und auch recht wohlwollend formuliert.
Der Gutachter empfiehlt das Insolvenzverfahren zu eröffnen sofern die Verfahrenskosten gestundet werden,
ansonsten Abweisung des Verfahrens mangels Masse.

Jetzt habe ich durch meinen Prozessbevollmächtigten erfahren, dass die Stundung der Verfahrenskosten
zumindest für den Abschnitt Insolvenzverfahren bewilligt wurde. Allerdings ist bisher nur über den
Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (positiv) entschieden worden.

Ich frage mich warum noch kein Eröffnungsbeschluss vorliegt, da die Stundung ja wenig Sinn macht wenn
keine Eröffnung erfolgt ?! Und wie lange das wohl dauern wird und wovon das abhängt.
Meiner Meinung nach macht es wenig Sinn nur über die Stundung Verfahrenskosten zu entscheiden.


Außerdem ist mir im Moment unklar, ob ich gegen den Verfahrenskostenbeschluss etwas unternehmen muss.

Im Beschluss heißt es " Der Antrag auf die Stundung der Kosten für die Restschuldbefreiungsphase wird als derzeit unzulässig zurückgewiesen".
Muss ich diesen Antrag später erneut stellen ?

In der Begründung heißt es "Ob die Voraussetzungen für den RSB Antrag für die RSB Phase vorliegen kann erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der RSB geprüft werden.".

PS: Der Prozessbevollmächtigte ist kein Spezialist für Insolvenzsachen, wurde beauftragt um Akteneinsicht zu erhalten in das Gutachten vor Entscheidung darüber. Daher die Frage hier ins Forum.
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2010, 15:06:49 von tomwr » Gespeichert
Pauli
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Danke
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« Antworten #1 am: 02. Oktober 2010, 19:20:52 »

Hallo!
Bei mir lagen bestimmt zwei Wochen zwischen dem Beschluss zur Stundung
der Verfahrenskosten und dem Eröffnungsbeschluss!
Die Post wird schon noch kommen, die haben wahrscheinlich viel zu tun!
Hier kannst Du mit Deinem Aktenzeichen nachsehen, ob du schon verzeichnet bist!
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Steht manchmal eher drin, als die Post da ist.
Gegen den Beschluss muß Du nichts unternehmen, freu Dich, der Anfang ist gemacht!
LG Pauli
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