Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 15:57
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:57:23 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Eröffnung des Verfahrens war am 27.03.2006  (Gelesen 675 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
nautilus
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 20. März 2008, 08:29:51 »

Hallo,

Wann kommt man in die WPV? Bei mir sind es jetzt fast 2 Jahre nach eröffung des Verfahrens!! Wo kann ich mich dort selbst drum kümmern oder nachfragen wann ich in die WPV komme und wie kann ich erfahren wieviel Gläubiger Forderungen gestellt haben! Wenn Gläubiger keine forderungen gestellt haben fallen die dann weg??

Mein Treuhänder verarscht mir nur und gibt mir keine Auskunft!!

 wink cry cry cry cry
Gruß
Moni
Gespeichert
dobberstein
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 453

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 35


« Antworten #1 am: 20. März 2008, 08:55:24 »

Schreib an das Insolvenzgericht mit der Bitte um Übersendung(Kopie) des Berichts zur GläubigerVersammlung, Insolvenztabelle, Halbjährliche Sachstandsberichte.
Hast Du schon einen Beschluß bzgl. Aufhebung des Verfahrens erhalten ?
Gem. § 301 Abs.1, Satz 2  wirkt die Restschuldbefreiung auch gegen die Gläubiger die ihre Forderung nicht angemeldet haben.
Gespeichert

pd
nautilus
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 20. März 2008, 20:15:59 »

Hallo,

nein habe ich noch nicht!!! Der Treuhänder meines Mannes hat mir heute gesagt, dass sie erst mal alles versuchen noch geld zubekommen und danach wird an dem Gericht irgent etaws geschicht und dann wird das Verfahren geschlossen!!!

Gruß
Moni
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.286 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz