|
|
Pippalu
Grünschnabel

Karma: 0
Offline
Beiträge: 38
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0
|
« am: 03. Januar 2012, 15:52:00 » |
|
Hallo zusammen, ich habe eine schnelle kurze Frage. Ich habe leider auch beim Finanzamt einen Rückstand der mit in der Tabelle ist. Jetzt liegt bald die Erklärung für 2011 an. Wenn dort jetzt eine Nachzahlung kommt, fließt diese dann auch in die die Tabelle? Wenn es eine Gutschrift ist, wird wohl das Finanzamt es verrechnen, oder geht es in die Masse? Das ich es nciht bekomme ist klar. Ich bin noch in der Insolvenzpharse.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Schuldenheini
Jungspund
 
Karma: 0
Offline
Beiträge: 93
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5
|
« Antworten #1 am: 03. Januar 2012, 17:42:15 » |
|
Das Fa. verrechnet die Steuergutschriften mit Deinen Miesen dort.....solange bis die ( hoffendlich ) RSB kommt oder die Rückstände getilgt sind  Nachzahlungen gehen mit in die RSB...sofern die Forderung VOR Insolvenzeröffnung entstanden ist
|
|
|
|
« Letzte Änderung: 03. Januar 2012, 17:52:06 von Schuldenheini »
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Insokalle
weiß was
   
Karma: 15
Offline
Beiträge: 1546
Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237
|
« Antworten #2 am: 03. Januar 2012, 17:49:16 » |
|
Solange das Insolvenzverfahren läuft, also nicht aufgehoben ist, geht die Erstattung an den Insolvenzverwalter.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Schuldenheini
Jungspund
 
Karma: 0
Offline
Beiträge: 93
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5
|
« Antworten #3 am: 03. Januar 2012, 18:20:41 » |
|
@ Insokalle
in meinem ( damals eröffneten ) Verfahren hat das Fa gleich verrechnet. Komisch oder ??
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Maurice Garin
weiß was
   
Karma: 1
Offline
Beiträge: 305
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 38
|
« Antworten #4 am: 03. Januar 2012, 18:54:10 » |
|
@ Insokalle
in meinem ( damals eröffneten ) Verfahren hat das Fa gleich verrechnet. Komisch oder ??
Es kommt darauf an, welchen Zeitraum die Erstattungsansprüche betreffen. Soweit dies ein Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung war, kann das FA auch im eröffneten Verfahren aufrechnen, wg. §§ 94, 95 InsO. Betrifft die Erstattung Zeiträume nach Eröffnung, gehört das Geld der Masse. So wie ich den SV lese, geht es hier um Zeiträume nach Eröffnung. Ergibt sich eine Nachzahlung muß das der Schuldner dann i.d.R. selber zahlen.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
|
 |
« Antworten #4 am: 03. Januar 2012, 18:54:10 » |
|
Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Schuldenheini
Jungspund
 
Karma: 0
Offline
Beiträge: 93
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5
|
« Antworten #5 am: 03. Januar 2012, 21:12:21 » |
|
Es waren bei mir offene Forderungen VOR Eröffnung
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Pippalu
Grünschnabel

Karma: 0
Offline
Beiträge: 38
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0
|
« Antworten #6 am: 04. Januar 2012, 08:07:18 » |
|
Guten Morgen Danke für eure Antworten,
also mein Verfahren wurde im Juli 2011 eröffnet und ich muss die Steuer dann für 2011 machen. Fließt eine Nachzahlung noch mit rein oder muss ich diese selber tragen?
Viele Grüße
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Schuldenheini
Jungspund
 
Karma: 0
Offline
Beiträge: 93
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5
|
« Antworten #7 am: 04. Januar 2012, 08:36:20 » |
|
Nachzahlungen bis zur Insoeroeffnung gehen mit in die RSB....berechnete Verbindlichkeiten nach Eroeffnung muss Du an den TH zahlen da massezugehoerig.
Das gilt aber nur bis zur Aufhebung des Verfahrens.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Pippalu
Grünschnabel

Karma: 0
Offline
Beiträge: 38
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0
|
« Antworten #8 am: 04. Januar 2012, 08:40:56 » |
|
Das heisst ja das berechnet werden muss wie viel Nachzahlung bis Juli waren und den rest muss ich bezahlen. Ist das echt so?
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Schuldenheini
Jungspund
 
Karma: 0
Offline
Beiträge: 93
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5
|
« Antworten #9 am: 04. Januar 2012, 08:42:11 » |
|
Ja.....ist so 
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Pippalu
Grünschnabel

Karma: 0
Offline
Beiträge: 38
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0
|
« Antworten #10 am: 04. Januar 2012, 08:57:18 » |
|
s
|
|
|
|
« Letzte Änderung: 04. Januar 2012, 09:05:14 von Pippalu »
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
paps
Moderator
   
Karma: 14
Offline
Beiträge: 6193
Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710
|
« Antworten #11 am: 04. Januar 2012, 18:18:59 » |
|
...Verbindlichkeiten nach Eroeffnung muss Du an den TH zahlen da massezugehoerig.
Das stimmt so nicht. Verbindlichkeiten nach Eröffnung sind Neuschulden und müssen durch den Schuldner bezahlt werden. Schulden werden im Übrigen nicht Masse zugehörig. Es sind und bleiben Forderungen gegen den Schuldner. Anders möglicher Weise bei nicht freigegebener Selbständigkeit. Das würde aber jetzt zu weit führen.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Schuldenheini
Jungspund
 
Karma: 0
Offline
Beiträge: 93
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5
|
« Antworten #12 am: 04. Januar 2012, 18:49:31 » |
|
@ paps ich rede hier von SCHULDENMASSE  Und Steuereschulden/ Nachzahlungen bis zum Tage der Eröffnung gehen mit in die RSB da Insolvenzforderung. So hatte ich das ja auch gemeint  Es grüsst der Schuldenheini
|
|
|
|
« Letzte Änderung: 04. Januar 2012, 18:53:52 von Schuldenheini »
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
paps
Moderator
   
Karma: 14
Offline
Beiträge: 6193
Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710
|
« Antworten #13 am: 04. Januar 2012, 20:34:15 » |
|
m.E. ist der Begriff "Schuldenmasse" in der InsO nicht definiert.
Vielmehr ist er beim ZV-Verfahren und in der Konkursordnung gebräuchlich.
Insofern sollte man, um Missverständnisse zu vermeiden, eindeutige Formulierungen wie "Tabellenforderung" "Forderungsverzeichnis" o.ä. wählen.
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|
|
Pippalu
Grünschnabel

Karma: 0
Offline
Beiträge: 38
Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0
|
« Antworten #14 am: 05. Januar 2012, 10:05:27 » |
|
Hmm und nun?  würde jetzt ein Teil der Nachzahlung mit in die Tabbelle aufgenommen oder nicht?
|
|
|
|
|
Gespeichert
|
|
|
|
|