Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 16:05
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 16:05:19 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1 2 »   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Eröffungspharse und Finanzamt  (Gelesen 997 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Pippalu
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 38

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 03. Januar 2012, 15:52:00 »

Hallo zusammen, ich habe eine schnelle kurze Frage.
Ich habe leider auch beim Finanzamt einen Rückstand der mit in der Tabelle ist.
Jetzt liegt bald die Erklärung für 2011 an. Wenn dort jetzt eine Nachzahlung kommt,
fließt diese dann auch in die die Tabelle? Wenn es eine Gutschrift ist, wird wohl das Finanzamt es verrechnen, oder geht es in die Masse?
Das ich es nciht bekomme ist klar.
Ich bin noch in der Insolvenzpharse.
Gespeichert
Schuldenheini
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 93

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5


« Antworten #1 am: 03. Januar 2012, 17:42:15 »

Das Fa. verrechnet die Steuergutschriften mit Deinen Miesen dort.....solange bis die ( hoffendlich ) RSB kommt oder die Rückstände getilgt sind coffee

Nachzahlungen gehen mit in die RSB...sofern die Forderung VOR Insolvenzeröffnung entstanden ist
« Letzte Änderung: 03. Januar 2012, 17:52:06 von Schuldenheini » Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #2 am: 03. Januar 2012, 17:49:16 »

Solange das Insolvenzverfahren läuft, also nicht aufgehoben ist, geht die Erstattung an den Insolvenzverwalter.
Gespeichert
Schuldenheini
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 93

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5


« Antworten #3 am: 03. Januar 2012, 18:20:41 »

@ Insokalle

in meinem ( damals eröffneten ) Verfahren hat das Fa gleich verrechnet.
Komisch oder ??
Gespeichert
Maurice Garin
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 305

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 38


« Antworten #4 am: 03. Januar 2012, 18:54:10 »

@ Insokalle

in meinem ( damals eröffneten ) Verfahren hat das Fa gleich verrechnet.
Komisch oder ??

Es kommt darauf an, welchen Zeitraum die Erstattungsansprüche betreffen. Soweit dies ein Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung war, kann das FA auch im eröffneten Verfahren aufrechnen, wg. §§ 94, 95 InsO. Betrifft die Erstattung Zeiträume nach Eröffnung, gehört das Geld der Masse.

So wie ich den SV lese, geht es hier um Zeiträume nach Eröffnung.

Ergibt sich eine Nachzahlung muß das der Schuldner dann i.d.R. selber zahlen.
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. Januar 2012, 18:54:10 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Schuldenheini
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 93

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5


« Antworten #5 am: 03. Januar 2012, 21:12:21 »

Es waren bei mir offene Forderungen VOR Eröffnung
Gespeichert
Pippalu
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 38

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 04. Januar 2012, 08:07:18 »

Guten Morgen Danke für eure Antworten,

also mein Verfahren wurde im Juli 2011 eröffnet und ich muss die Steuer dann für 2011 machen.
Fließt eine Nachzahlung noch mit rein oder muss ich diese selber tragen?

Viele Grüße
Gespeichert
Schuldenheini
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 93

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5


« Antworten #7 am: 04. Januar 2012, 08:36:20 »

Nachzahlungen bis zur Insoeroeffnung gehen mit in die RSB....berechnete Verbindlichkeiten nach Eroeffnung muss Du an den TH zahlen da massezugehoerig.

Das gilt aber nur bis zur Aufhebung des Verfahrens.



Gespeichert
Pippalu
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 38

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 04. Januar 2012, 08:40:56 »

Das heisst ja das berechnet werden muss wie viel Nachzahlung bis Juli waren und den rest muss ich bezahlen. Ist das echt so?
Gespeichert
Schuldenheini
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 93

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5


« Antworten #9 am: 04. Januar 2012, 08:42:11 »

Ja.....ist so  coffee
Gespeichert
Pippalu
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 38

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 04. Januar 2012, 08:57:18 »

  s
« Letzte Änderung: 04. Januar 2012, 09:05:14 von Pippalu » Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #11 am: 04. Januar 2012, 18:18:59 »

...Verbindlichkeiten nach Eroeffnung muss Du an den TH zahlen da massezugehoerig.
Das stimmt so nicht.
Verbindlichkeiten nach Eröffnung sind Neuschulden und müssen durch den Schuldner bezahlt werden.
Schulden werden im Übrigen nicht Masse zugehörig.
Es sind und bleiben Forderungen gegen den Schuldner.

Anders möglicher Weise bei nicht freigegebener Selbständigkeit.
Das  würde aber jetzt zu weit führen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schuldenheini
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 93

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 5


« Antworten #12 am: 04. Januar 2012, 18:49:31 »

@ paps

ich rede hier von SCHULDENMASSE  wink

Und Steuereschulden/ Nachzahlungen bis zum Tage der Eröffnung gehen mit in die RSB da Insolvenzforderung.

So hatte ich das ja auch gemeint  wink

Es grüsst der Schuldenheini
« Letzte Änderung: 04. Januar 2012, 18:53:52 von Schuldenheini » Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #13 am: 04. Januar 2012, 20:34:15 »

m.E. ist der Begriff "Schuldenmasse" in der InsO nicht definiert.

Vielmehr ist er beim ZV-Verfahren und in der Konkursordnung gebräuchlich.

Insofern sollte man, um Missverständnisse zu vermeiden, eindeutige Formulierungen wie "Tabellenforderung" "Forderungsverzeichnis" o.ä. wählen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Pippalu
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 38

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #14 am: 05. Januar 2012, 10:05:27 »

Hmm und nun?  gruebel

würde jetzt ein Teil der Nachzahlung mit in die Tabbelle aufgenommen oder nicht?
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1 2 »   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.5864 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz