Kati1968
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« am: 31. Mai 2009, 10:09:37 » |
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Ich habe bisher ein wenig blind vertraut, weil diese Rechnerei nicht so meine Sache ist. Mein Treuhänder schrieb mir, das er die bisherige Handhabung( Ich Lohnbescheinigungen senden, er mir Betrag nennen, ich überweisen) nicht mehr fortführen kann aus gesetzlichen Vorschriften. Ist da etwas Neues für Treuhänder und Betreuten? Oder kommt er vielleicht mit meiner Lohnabrechnung nicht klar? Wie kann ich das alles nachvollziehen, was wer darf und wie, mit wieveil?( Gesetzestexte sind immer so schwierig zu verstehen) Wie wird das mit den unpfändbaren Zuschlägen berechnet? Bsp: Ausbezahlter Lohn ca1444,00 eur darin sind 189,00 Zuschläge für Nacht, Feier,Sonn..... enthalten. Bisher brauchte ich dem TH nur ca 42,05 eur abzutreten, bei einer unterhaltspflichtigen Person im Haushalt. Müsste ich dann jetzt diese 189 eur weniger bekommen, wenn das jetzt der Arbeitgeber mache muss? Wer kann mir da bei der Nachkontrolle helfen weil das ja dann jeden Monat gemacht werden muss? Danke schon mal für die Antwort!
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