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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:05:30 *
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Autor Thema: Erstausstattung bei Geburt eines Kindes  (Gelesen 585 mal)
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eddy71
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« am: 26. März 2009, 10:30:03 »

Hallo zusammen ...

Ich bin seit Dezember 2007 in der Regelinsolvenz, da ich in einem festen Anstellungs verhältnis bin, überweise ich auch immer pünklich mein Pflichtteil vom pfändbaren Einkommen.

Nun hier meine Frage. Meine Lebensgefährtin und ich erwarten im Juni ein Kind zusammen, gibt es irgendein Gesetz darüber, das man einen gewissen Betrag zur Kindeserstausstattung bei der Insolvenzverwalterin geltend machen kann???

Mit freundlichen Grüßen , Eddy 71
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makro
weiß was
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« Antworten #1 am: 26. März 2009, 13:04:50 »

Ab der Geburt des Kindes bist du ja unterhaltspflichtig, demzufolge steigt doch der Betrag der nicht der Pfändung unterliegt!

http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html
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paps
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« Antworten #2 am: 26. März 2009, 21:25:17 »

wie hoch sind die pfändbaren beträge bei 3(!) unterhaltsberechtigten?
Die Lebensgefährtin ist während des Mutterschutzes auch Unterhaltsberechtigt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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