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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:05:43 *
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Autor Thema: Erste Lohnzahlung  (Gelesen 553 mal)
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tanja2000
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« am: 13. Januar 2012, 05:38:14 »

Hallo Ihr lieben.

Ich habe eine Frage, auf die ich trotzt mehrmaligen Nachfragens bei meinem TH keine Antwort erhalten habe.

Ab dem 15.01.2012 beginne ich einen neuen Job juchu

Das erste Gehalt wird also anteilig berechnet und ergeben für den Monat Januar ein Netto von rund 750€
Allerdings habe ich im Dezember für den Monat Januar auch schon Leistungen vom Arbeitsamt erhalten. (Hartz 4)

Wie verhält es sich jetzt mit dem Gehalt? Wird hier schon etwas gepfändet weil ich ja schon Leistungen bekommen habe?
Wenn ja, dann wäre das ja schon wieder Katastrophe, da ich ja die Miete und weitere Kosten für den Monat Februar zahlen muss. Oder wird das Gehalt das erste mal Ende Februar gepfändet.

Danke für eure Hilfe.

LG, Tanja
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horst69
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« Antworten #1 am: 13. Januar 2012, 08:04:23 »

Also, du hast für den kompletten Monat Januar Hartz4 im dezember bekommen !?

Wenn du der Arge den neuen Job meldest, würden die meiner Meinung nach die Hälfte deiner Sozialleistungen für Januar zurückfordern !

Wenn du die 750€ mit der 1/2 deiner sozialleistungen zusammenrechnest, kommt du in den pfändbaren Bereich??

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tanja2000
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« Antworten #2 am: 13. Januar 2012, 08:39:15 »

Hallo horst69 und vielen dank für die Antwort.
Ja, ich komme mit 1185 € in den pfändbaren Bereich. Alleinstehend, Steuerklasse 1, keine Kinder.

Sehe ich das dann richtig, dass die Differenz zu den 1028,00 abgeführt werden muss?

1185-1028 = 157 ?

Macht dann 750 - 157 = 593 €?

Da kann ich ja gerade mal meine Miete von bezahlen? Das habe ich nämlich fast befürchtet.
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horst69
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« Antworten #3 am: 13. Januar 2012, 10:55:31 »

Wenn ich es richtig verstehe, hast du für den Januar 1028€ zur Verfügung !?

Reicht das nicht aus, um deine Miete zu bezahlen??

Da die Hart4 Leistung für den Januar ist, muss man eigentlich die Hälfte, 1.1.-15.1.2012, zum Einkommen hinzurechnen ! Sprich am besten mit deinem IV/TH und erläutere Ihm die Situation, so würde ich vorgehen.
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Insokalle
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« Antworten #4 am: 13. Januar 2012, 10:59:56 »

Zur Berechnung des pfändbaren Betrages gibt es die Pfändungstabellen.
Und zum zweiten müsste der TH die Zusammenrechnung beantragen. Warten Sie doch erst mal ab, ob da überhaupt was kommt.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 13. Januar 2012, 10:59:56 »



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tanja2000
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« Antworten #5 am: 13. Januar 2012, 15:40:46 »

Wenn ich es richtig verstehe, hast du für den Januar 1028€ zur Verfügung !?

Reicht das nicht aus, um deine Miete zu bezahlen??

Da die Hart4 Leistung für den Januar ist, muss man eigentlich die Hälfte, 1.1.-15.1.2012, zum Einkommen hinzurechnen ! Sprich am besten mit deinem IV/TH und erläutere Ihm die Situation, so würde ich vorgehen.

Hallo, ganz so ist es nicht. Ich würde Ende Januar dann, abz. des anzurechnenden Betrages 593 € zur Verfügung haben.
Da Hartz 4 ja bereits Anfang Januar gekommen ist. 593  ist ja schon für die Miete Februar zu verplanen dntknw Dann sieht es ein wenig eng aus meine ich. 1028€ wären ja ein Traum und völlig ausreichend.
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horst69
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« Antworten #6 am: 14. Januar 2012, 09:40:10 »

Naja, aber die Hartz4 Leistungen hast du ja bekommen! Auch wenn du die am Anfang des Monats bekommen hast, musst du die ja dazu rechnen! Das das eng wird ist klar, muss man halt einmal durch.
Aber erstmal abwarten, vielleicht beantragt der IV ja keine Zusammenrechnung bei Gericht, dann hast du 157€ mehr wink
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tanja2000
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« Antworten #7 am: 15. Januar 2012, 09:39:12 »

Naja, aber die Hartz4 Leistungen hast du ja bekommen! Auch wenn du die am Anfang des Monats bekommen hast, musst du die ja dazu rechnen! Das das eng wird ist klar, muss man halt einmal durch.
Aber erstmal abwarten, vielleicht beantragt der IV ja keine Zusammenrechnung bei Gericht, dann hast du 157€ mehr wink

Danke Dir. Ja, ich denke abwarten wird ersteinmal das beste sein. Vielleicht habe ich ja Glück. thumbup
Wünsche Dir einen schönen Sonntag.
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waldi
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« Antworten #8 am: 15. Januar 2012, 19:48:00 »

Nur zur Klarstellung:
Es gibt kein 'Hartz-IV' für halbe Monate.
Entweder komplett oder garnicht. Entscheidend ist ausschließlich, wann Dein Gehalt aufs Konto kommt.
Kommt es noch im Januar, wirst Du die Sozialleistung evtl. komplett zurückzahlen müssen.
Kommt es erst am 1. Februar, verbelibt Dir der volle Betrag.
Im Übrigen ist der Übergang von ALG-II in Arbeit immer finanziell heftig, wenn man sich nicht irgendwann einen Monatsbetrag zusammengespart hat.
Denn ALG-II kommt Monatsanfang, der Lohn am Monatsende.
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Tags: Pfändungstabelle Arbeitgbeber Pfändungsfreibetrag Lohnzahlung Hartz 4 
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