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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:11:01 *
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Autor Thema: Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente bei Privatinsolvenz  (Gelesen 991 mal)
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Powerwolle
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« am: 14. Februar 2011, 17:51:21 »

Ich habe da mal eine Frage und hoffe auf Antworten:

Inwieweit sind Erwerbsminderungsrente (ca.850€) und Berufsunfähigkeitsrente (ca.935€) durch Krankheit bei einer Privatinsolvenz pfändbar?
Die Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Sonstiges Vermögen ist nicht vorhanden.

Kann ich schon gepfändete Beiträge der Berufsunfähigkeitsrente ggf. zurückfordern?

Vielen Dank für Eure Mithilfe.
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Fallera
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« Antworten #1 am: 14. Februar 2011, 18:58:03 »

Das könnte hilfreich sein:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Erwerbsminderungsrente-und-Unfallrente-bei-PI-404.html

Hierzu auch:

Bundesgerichtshof
Urteil vom:
03.12.2009
Aktenzeichen:
IX ZR 189/08
Vorschriften:
InsO § 36 Abs. 1 ZPO § 850a
a) Eine nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt im Insolvenzverfahren insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung für pfändbar nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften erklärt wird.

b) Die Billigkeitsprüfung, bei der alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind, obliegt dem Insolvenzgericht, wenn der Insolvenzverwalter beantragt, bedingt pfändbare Bezüge des Schuldners für pfändbar zu erklären, um sie wie Arbeitseinkommen zur Masse zu ziehen; streiten Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit von bedingt pfändbaren Einkünften des Schuldners oder ist die Frage der Pfändbarkeit im Rahmen eines Anfechtungsprozesses zu beantworten, muss die Billigkeitsentscheidung vom Prozessgericht getroffen werden.

Ich würde mir hier rechtlichen Beistand holen bzw. das Insolvenzgericht um Klärung bitten, sofern sicher der IV/TH sturr stellt.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2011, 19:09:18 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Powerwolle
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« Antworten #2 am: 14. Februar 2011, 19:32:22 »

Hi,
vielen Dank für die Antwort und den Link.
Den Link kannte ich schon, war aber für mich nicht speziell genug.

Gruß Powerwolle
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Tags: Pfändung  EWMR  BU-Rente  PI 
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