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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:11:51 *
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Autor Thema: Erwerbsunfähigkeit in der WVP  (Gelesen 720 mal)
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Paula12345
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Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« am: 13. November 2008, 11:50:18 »

Hallo nichmal alle zusammen !
Ich habe mal wieder eine Frage: Befinde mich, wie schon erwähnt nach IN in der WVP seit 2006.
Nach diversen Krankheiten hat mich die Arbeitsagentur für 2008 als  voll erwerbsunfähig begutachtet und eigestuft. Für 2009 hatte sie kein Interesse mehr daran, weil ich durch Heirat aus dem Leistungbezug gefallen bin. Nun hat mich der Haus-und Betriebsarzt weiterhin voll Erwerbsunfähig geschrieben.

Meine Frage: Wenn ich eine geeignete Stelle finden würde, in der ich trotz meiner Schwächen zurechtkäme und arbeiten könnte,  dürfte ich denn dann überhaupt eine 400 Euro Stelle oder evtl. Halbtagsstelle annehmen ? Ob ich es denn schaffe ist nicht klar, es müsste ein Versuch sein.
Nur ist mir nicht klar ob ich überhaupt darf. ?
Eine Rente ist nicht beantragt, da ich ja immer noch hoffe wieder gesünder zu werden.

Und, hat die Erwerbsunfähigkeit einen Einfluss auf die Restschuldbefreiung ? Ich war bisher seit des IN noch nicht in der Lage Beträge abzuführen.
Wie gerne würde ich das tun.

Herzlichen Dank für Antworten.
Gruß Paula
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Paula12345
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Regelinsolvenzverfahren nach langjähriger Selbstän


« Antworten #1 am: 13. November 2008, 17:18:11 »


Pardon, etwas unglücklich ausgedrückt.....aber da ich ja keine Rente beziehe schade ich ja auch niemandem.
Ich meinte natürlich, falls ich eine Arbeit finde in der ich weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten könne, z. B. 2 Stunden am Tag.
Danke für Antworten
Paula
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paps
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« Antworten #2 am: 13. November 2008, 20:35:50 »

aus Sicht des Verfahrens spricht nichts dagegen.
Jedoch sollten Sie sich die Erwerbsunfähigkeit stets gut attestieren lassen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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