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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:17:57 *
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Autor Thema: Es hat ein Ende - oder doch nicht?!  (Gelesen 592 mal)
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Berliner1175
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« am: 05. Oktober 2011, 19:14:57 »

Hallo,

Gott seis gelobt, gepriesen und gepfiffen - aber ich habe nun ENDLICH das gesamte Drama hinter mich gebracht und dies nun auch - noch einmal "ENDLICH" - vom Gericht bestätigt bekommen und mich gefreut wie Schmitz Katze! Insgesamt hat alles zusammen ca. 7 Jahre gedauert und nun sollte eigentlich alles schick und schön werden. Oder doch nicht?!

Für mich ist es sehr erschreckend, das sich fast alle Gläubiger erneut mit einem neuen Inkassobüro, bzw. noch besser - mit den alten Vollstreckungstiteln zurück melden und weiter Ihre Forderung betreiben möchten! Was mir nochmehr Sorgen macht, das in meiner Schufaauskunft keinerlei "Verbesserungen" erkennbar sind - ganz im Gegenteil. Ich erwarte hier ganz sicher keine gute Bonitätsauskunft und auch keine gelöschten Einträge - dafür gibts ja die Fristen - aber zumindest eine "Erledigungsvermerk"! Stattdessen lese ich "Weiterleitung zum Inkasso"!

Also bislang habe ich mich jetzt in all meinen Antworten gegenüber den Institutionen auf das Urteil mit der RSBefreiung bezogen und im weiteren auf meinen ehemaligen Treuhänder! Aber ich habe ein ungutes Bauchgefühl - kann es schlecht beschreiben - da sich fast alle wieder melden.
Im Vorfeld hat man mir gesagt, das es der eine oder andere versuchen würde ... aber in dieser breiten Masse?! Zumahl in der Schufaauskunft die gerichtliche Restschuldbefreiung auch aufgeführt ist.

Bei aller Freude - aber mir ist sehr flau im Magen. Gibts für dieses Verhalten einen nachhaltig belegbaren Grund oder hab ich was vergessen, muss ich noch was machen?! Ich will auch nicht mehr auf der Schiene reiten, alles zu ignorieren was mit Schulden zusammenhängt.

Also - wer eine hilfreiche Antwort parat hat, der tue sich hier keinen Zwang an! ;-) Bin für jeden seriösen Rat oder Tipp dankbar.

Grüße aus Berlin

Daniel
Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

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« Antworten #1 am: 05. Oktober 2011, 21:27:03 »

Die Gläubiger scheinen eine neue Masche netwickelt zu haben nach dem Motto - vielleicht gibt es ja genug Blöde, die es nicht raffen und dann doch noch zahlen.
Ich würde dem Inkassobüro jeweils die freundliche, aber bestimmte Anwort geben, dass die Forderung aufgrund der Restschuldbefreiung uneinbringlich geworden ist und jeglicher Versuch einer Betreibung sofort mit einer Vollstreckungsgegenklage beantwortet würde.

Das mit der SChufa sollte sich, wenn man die dortige Homepage liest, mit dem Eintragsende nach 3 Jahren erledigt haben. Darauf würde ich rechtzeitig vorab auch schon die Schufa hinweisen ebenfalls mit dem Hinweis, dass die Forderungen von der RSB erfasst werden und damit uneinbringlich sind. Wobei mir persönlich die Schufa so was von egal ist.
Gespeichert

Es grüßt der Alte
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