
Erhielt heute folgenden Brief vom Amtsgericht: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des.........ich.......wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt ( $ 300 InsO ). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben ( $$ 301, 38 InsO ). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. $ 302 InsO.
Gründe:
Der Schuldner beantragt mit Schreiben vom 02.02.2009 die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung. Sämtliche Insolvenzgläubiber sind zu 100 % befriedigt, die Verfahrenskosten wurden vollständig gezahlt. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.

Mal schauen was mein Treuhänder dazu sagt.
Ich freue mich unendlich. Ich kann Euch nur sagen haltet durch, der Tag wird kommen, es ist ein herrliches Gefühl.
