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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:24:23 *
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Autor Thema: Europäisches Insolvenzrecht  (Gelesen 1049 mal)
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mimi1004
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« am: 20. November 2007, 14:55:50 »

Hallo,

hab da mal ne komische Frage.   Man will ja alles genau wissen, bevor man in die Inso geht.
Und ein paar Leute haben mich ganz verrückt gemacht mit Ihren Andeutungen ( so nach dem Motto: Ich hab da mal wa gehört aber genau weiß ich es auch nicht)

Daher meine Frage an Euch, hier sind ja auch ein paar Profis dabei:

Also:
Das deutsche Insolvenzrecht fällt ja mittlerweile auch unter das europäische Insolvenzrecht.
In wie fern kann dieses Insolvenzrecht auf jemanden angewandt werden, der
1.  gar kein deutscher Staatsbürger ist und
2.  einem Non-EU-Staat angehört?

Habe gehört, es soll Fälle geben, bei denen diese Personen sozusagen "befreit" wurden (von den Schulden). . ???
Also natürlich nicht bei normalen Schulen (Auto, Kaufhaus usw. ) aber bei Gewerbe, Finanzamt. . . .
Kann das sein, oder ist das wieder nur ein schönes Märchen für Naive wie mich???

Liebe Grüße
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paps
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« Antworten #1 am: 20. November 2007, 19:56:01 »

einiges zu den EU Regelungen steht hier.

Die Frage zielt mir ehr aber auf eine Firmeninsolvenz und nicht auf eine Verbraucherinsolvenz ab.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
mimi1004
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« Antworten #2 am: 20. November 2007, 20:31:44 »

Hallo Paps,

danke für die schnelle Antwort, nur schlauer bin ich jetzt immer noch nicht.

Erstmal zu der Insolvenzart:
Irgendwie werd ich es nie kapieren, aber vielleicht kannst du es mir nochmals "Idiotensicher" erklären.
ich weiß einfachnicht welche inso für mich nun gültigkeit hat.

war eine zeitlang selbstständig mit einer GbR.  (50% ich / 50% mein Mann)
200. 000 Euro sind Finanzamtschulden (Einkommen- und Gewerbesteuer für die Jahre 2003-2006) ca.  15. 000 Privatschulden (KV,Auto etc. )
Welche Insolvenz wird denn nun bei mir angewendet??
Und da ich nur diesen einen "Hauptgläubiger" habe, das Finanzamt, geht das dann überhaupt?
Und kann man in die Inso gehen, wenn man arbeitslos ist?

Auf der website mit den EU-Richtlinien sind nur Angaben zu den EU-Mitgliedern.  Weißt du dazu mehr??

Vielen Dank für eine Antwort. . .
Liebe Grüße

mimi
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ThoFa
weiß was
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WWW
« Antworten #3 am: 20. November 2007, 22:45:44 »

Hallo,

wenn Sie mehr als 19 Gläubiger und/oder Verbindlichkeiten aus Lohnverhältnissen (z.B. Lohnsteuer / Sozialversicherungen) bestehen, dann ist für Sie das Regelinsolvenzverfahren maßgeblich.

Auch die Finanzamtschulden unterliegen der Restschuldbefreiung, sofern es sich nicht um Lohnsteuer handelt (bei Umsatzsteuer umstritten).

Insolvenz kann in Deutschland der anmelden, der in Deutschland wohnt (sehr kurz ausgedrückt).

MfG

ThoFa
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