Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 12:32
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:32:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Aktuelle Bewertung dieses Themas: *** 3 von 5 - www.pleite-was-nun.info 1
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Ex Frau strebt die Privatinsolvenz an  (Gelesen 781 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
svensven
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 21. Februar 2010, 16:36:48 »

Hallo liebe Gemeinde,
meine Ex Frau und ich haben gemeinsame Schulden von ca. 30.000,- und wir haften beide dafür.
Jetzt hat sie die Privatinsolvenz eingeleitet und will mich dazu bringen ihr 8000,- Euro für einen Vergleich zu geben. Damit will sie versuchen ihre 15.000,- Euro los zu werden.
Ist es sinnvoll dies zu tun oder soll ich es lieber lassen?
Vorab vielen Dank für euro Rückinfos.

Gruß Sven
Gespeichert
Inkassomitarbeiterin
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 629

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 61


« Antworten #1 am: 21. Februar 2010, 16:44:50 »

Hallo Sven,

wenn Ihre Ex-Frau die Inso eingeleitet hat wozu will sie dann einen Vergleich?? Beides geht nicht.

Wenn sie beide für die Schulden haften haften Sie auch beide und die Ex kann nicht nur ihren Teil ablösen. Sie sollten ersteinmal Verträge anschauen und gucken wer haftet für was und was ist gemeinsames.
Gespeichert
wollter001
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 50

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 1



« Antworten #2 am: 21. Februar 2010, 19:23:42 »

Hallo Sven

ich muß zugeben sehr Cleve Exfrau, besser gleich  gemeinsame Schulden übernehmen   wink,
das kein Unterhalt verlangen wurde, ist mir ein Rätsel ? Ein Inso geht nicht von heute auf morgen, Rat von
Inkassomitarbeiterin ist zu empfehlen.

mfg wollter001
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 21. Februar 2010, 19:43:09 »

Wie ihre Ex auf 8.000,- kommt, ist mir ein Rätsel.
Zumal es bei gemeinsamen Verträgen keinen Sinn macht, sich frei zukaufen.

Wenn Ihre Ex der Meinung ist, mit einem Vergleichsangebot aus der Haftung entlassen zu werden, dann sollte sie sich das Geld doch bitte woanders borgen und nicht beim Mitschuldner.

Anders die Situation, wenn die Gläubiger bei 1/4 der Schuldzahlung auf die Gesamtforderung verzichten würden.
Dann müsste aber ein gemeinsamer Vergleich angestrebt werden.
« Letzte Änderung: 21. Februar 2010, 19:45:03 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2394 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz