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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:34:02 *
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Autor Thema: FA verrechnet Erstattungsansprüche während WP  (Gelesen 448 mal)
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sommer09
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« am: 12. Oktober 2009, 13:43:48 »

Hallo zusammen,

nach den vielen Lesen hier im Forum habe ich nicht die Antwort auf meine Frage gefunden:

Insolvenzeröffnung war 07.09.07
Seit 27.08.08 in der WP und die Restschuldbefreiung wurde mit dem Beschluss angekündigt.

Habe aus 2008 einen Steuererstattungsanspruch in Höhe von 350,00 €
Mein Einkommen lag 2008 und bis heute unter der Pfändungsgrenze.

Das Finanzamt will nun die Steuererstattung aus 2008 mit Steuerschulden aus 2003 verrechnen.

Kann ich Einspruch einlegen und wo gibt es evtl. Vordrucke oder Beispiele für die Formulierung mit  § für den Einspruch ?

Würde mich freuen, wenn jemand mir helfen könnte

MFG
So09
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 12. Oktober 2009, 14:03:29 »

BGH 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04 besagt.

"kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger"

Das Finanzamt kann also gundsätzlich schon aufrechnen,
unterstellt es sind persönliche Steuerschulden

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sommer09
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« Antworten #2 am: 12. Oktober 2009, 14:09:13 »

ich habe auch sonst im Netz nachgelesen und volgenden Artikel gefunden:

Während des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen
und Vermögen zur Verfügung stellen. Die Höhe des pfändbaren Einkommens orientiert
sich im wesentlichen an den Pfändungsvorschriften der §§ 850 ff. ZPO. In
Zweifelsfällen entscheidet das Insolvenzgericht. Steuererstattungen des Finanzamtes
erhält der Insolvenzverwalter. Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung (s.u.
IV.) stehen die Ansprüche dem Schuldner zu.
Quelle: Amtsgericht Göttingen Niedersachsen
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makro
weiß was
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« Antworten #3 am: 12. Oktober 2009, 14:28:28 »

In Zweifelsfällen entscheidet das Insolvenzgericht. Steuererstattungen des Finanzamtes
erhält der Insolvenzverwalter. Nach Ankündigung der Restschuldbefreiung (s.u.
IV.) stehen die Ansprüche dem Schuldner zu.
Quelle: Amtsgericht Göttingen Niedersachsen


Ich denke in dem Urteil geht es darum ob der Insolvenzverwalter oder der Insolvente das Geld bekommt, aber nicht ob das Finanzamt aufrechnen darf!
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rookie


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« Antworten #4 am: 12. Oktober 2009, 16:50:50 »

Solange Miese bei FA bestehen rechnen die auf......

Erstattungen erhält der Schuldner in WVP nur wenn keine Steuerschulden mehr bestehen   hi

Das Fa bekommt sein Geld...so oder so
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2009, 16:56:34 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 12. Oktober 2009, 16:50:50 »



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Tags: Erstattungsansprüche  Steuererstattung verrechnet 
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