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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 04. Juli 2008, 07:42:33 *
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Autor Thema: FFG Schuldenhilfe in Hamburg !  (Gelesen 346 mal)
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Laif2009
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« am: 10. Mai 2008, 16:08:41 »

 heulen

Ich habe eine Frage Wie Komme ich aus FFG Schuldenhilfe wieder weg da ich in meiner Stadt ein Kostenlosen Berater Gefunden haben die das Erenamtlich machen und ich nur Meine Schuldenabbezahlen muss und nicht erst die FFG und dann meine Schulden

Kann mir einer einen Tipp geben wie ich aus der FFG Schuldenhilfe Sitz in Hamburg rauskomme

Bitte Melden Per Forum bin um jede Nachricht Hilfbahr

Grezz aus FL
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paps
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« Antworten #1 am: 11. Mai 2008, 20:45:53 »

Haben Sie sich denn nicht vorher informiert?

Was steht im Vertrag zu den Aufhebungsklauseln?

Was für eine Stelle ist der kostenlose, ehrenamtliche Berater?

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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Laif2009
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« Antworten #2 am: 12. Mai 2008, 13:59:04 »

ne ich habe Mich leider nicht vorher informiert Da ich soweit unten wahr das ich einfach was genommen habe damit ich da wieder rauskomme und in denn Foren von FFG-Schuldenhilfe hört mann nur Schlechtes und deshalb Möchte ich da wieder raus Weil ich in meiner Ortschaft eine Beratung gefunden habe da wo ich nur Die Schulden ausgleiche und in die Privatinsolvenz gehen kann und dann wieder Schulenfrei Bin.
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Laif2009
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« Antworten #3 am: 12. Mai 2008, 14:11:44 »

Punkt 5 im Vertag Laufzeiten und Kündigung

5.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist von beiden Seiten jederzeit kündbar.

Die Kündigung bedarf der schriftform. Für den fall der kündigung ist die ffg berechtigt, die gläubiger, mit denen sie auf-

grund dieses vertrages in kontakt getreten ist sowie den für die as beauftragten Rechtsanwalt über das vertragsende zu informieren.

im falle der kündigung des (geschäftsbesorg

ungsvertrages nach tätigwerden durch die ffg sind die bis zum kündigungszeitpunkt angefallenen kosten und bebühren anteilig

an die ffg zu entrichten)

Denn Letzten Satz Verstehe ich nicht der mit Klammer auf und Klammer zu
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 12. Mai 2008, 14:11:44 »


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paps
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« Antworten #4 am: 12. Mai 2008, 18:46:14 »

Dann kündigen Sie doch den Vertrag schriftlich.
Die FFG wir dann ihre Gläubiger informieren, dass das Mandat eingestellt ist.

Der Anwalt und FFG wollen dann natürlich noch ihr Geld sehen (Klammern).

Da Sie aber bereits  die Inso vorbereiten, sind diese Gebühren erst mal Insolvenzforderungen wie jede andere auch.
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Laif2009
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« Antworten #5 am: 13. Mai 2008, 18:54:48 »

ja aber ich Habe ja direkt im FFG Schulden foren nachgeschaut und da Schreiben Leute das diese Firma nicht so Toll sein Soll Wissen sie denn ungefähr wenn ich jetz Kündige wieviel ich denn noch Zahlen Muss ?

ich habe ja denn in meiner Ortschaft einen Kostenlosen Gesprächspartner Der in Punkto Schuldenberater tätig ist und die nehmen fürs Erste wenn mann mit dennen in Verbiendung Tritt Keine Kosten nehmen und ffg hatt ja zu anfang von mir 20euro Verlangt damit die mir die unterlagen zusenden und dann Muss mann Monatlich eine Summe Bezahlen und dann Machen die denn Rest

und hier in meiner Ortschaft Das Gespräch ist Kostenlos und ich gehe in die Privatinsolvenz und muss nur monatlich meine Schulden Begleichen und das denn 7 Jahre Lang.
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lucca_m
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« Antworten #6 am: 13. Mai 2008, 19:56:52 »

Wieso gehen Sie dann nich tin Ihre Ortschaft und lassen sich kostenlos erklären, wie Sie mit der FFG verfahren? Wenn diese Schuldnerberatung gut ist, wird sie Ihnen sagen, dass der FFG Vertrag im Falle einer Insolvenz gekündigt wird und sie nichts mehr zahlen müssen.

Nur solche und wesentlich effektivere Tipps und Strategien vor Insolvenzbeantragung gibt es selten kostenlos!

Zur FFG kann ich nichts sagen. Hört sich aber transparent an.
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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 13. Mai 2008, 23:05:09 »

Wenn sich überschuldet sind, sollten Sie sich als Verbraucher eine gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannte Beratungsstelle suchen und dann die Verbraucherinsolvenz angehen. Alles andere ist Unsinn.

PS: Sie müssen nicht 7 Jahre lang Ihre Schulden abzahlen, sondern 6 Jahre den gesetzlich pfändbare Betrag vom Lohn  / Lohnerstsatzleistung abtreten und abführen. Wenn das der ehrenamtliche Schuldenhelfer nicht klipp und klar erklären kann, taugt der auch nichts.



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« Antworten #7 am: 13. Mai 2008, 23:05:09 »


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paps
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« Antworten #8 am: 14. Mai 2008, 21:03:59 »

PS: Sie müssen nicht 7 Jahre lang Ihre Schulden abzahlen, .... Wenn das der ...Schuldenhelfer nicht klipp und klar erklären kann, taugt der auch nichts.

Aber Zwegart hämmert doch heute bestimmt wieder Millionen von Deutschen diese These ein
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« Antworten #9 am: 14. Mai 2008, 23:28:01 »

"Aus dem Leben eines ..."

dazu hatte mal Freund ThoFa ganz interessant geschrieben, vor einigen Jahren.

So gut es ist, das  Thema publik zu machen, mittlerweile wird in fast jedem zweiten Beratungsgespräch auf die TV-Sendung mit Peter Z. Bezug genommen.
Man erwartet doch tatsächlich das totale Kümmern.

Aber gibt es diese Art der Beratung tatsächlich, ganz real?

Sehr gerne würde ich mal die Kameraleute mitnehmen,
wenn die Feuerwehr unterwegs ist.

Ein "Notruf" geht ein
Feuerwald in seinem nun bald 20 Jahre jungen Ford macht sich auf den  Weg (ja ja, der fährt immer noch)
300 Km oder ach mehr auf der Autobahn (so lange die Kreditkarte noch an der Tanke akzeptiert wird)
im Gepäck eine Flasche Wasser (Essen muss man sich erst verdienen) und der alte Pilotenkoffer
mit einer Sammlung all möglicher Broschüren, Merkblätter , §§-Blätter
und immer auch ein Satz SGB II Anträge (mein Schatz!)
Sobald angekommen, folgt erst mal 30 Minuten Aufklärung, dass nicht alles, was im TV so gezeigt wird oder in der BILD steht,  auch das reale Leben widerspiegelt.

http://feuerwald.conseng.de/
« Letzte Änderung: 15. Mai 2008, 00:04:44 von Feuerwald » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 14. Mai 2008, 23:59:35 »

PS: Was mich wundert in all den Sendungen
hat er Peter Z. kein Auto oder keinen Führerschein ?

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lucca_m
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« Antworten #11 am: 15. Mai 2008, 14:51:14 »

Der parkt seinen Fiesta auch immer um die Ecke!
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« Antworten #11 am: 15. Mai 2008, 14:51:14 »


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paps
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« Antworten #12 am: 15. Mai 2008, 20:45:54 »

Nein, nach Aussage einer der ersten Sendungen fährt er Bahn, da er dann bereits auf dem Rückweg Unterlagen studieren kann.

Ich denke aber der Wagen mit dem Frauennamen parkt in der Hotelgarage.
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Mfg Paps

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