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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:42:15 *
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Autor Thema: Fahrkostenbeihilfe pändbar?  (Gelesen 963 mal)
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doppelmoppel51
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« am: 22. März 2009, 16:25:15 »

Hallo,
ich bekomme von der Arge Zuschuß für meine Fahrten zur Arbeitstelle. Sind diese in der Insolvenzphase pfändbar? Und wie verhält es sich später damit, wenn ich in der Wohlverhaltensphase bin?
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paps
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« Antworten #1 am: 22. März 2009, 19:47:47 »

Kommen Sie abzüglich des Wohnkostenzuschusses überhaupt auf pfändbare Beträge?

m.E. sind die Fahrtkosten, wie Aufwandsentschädigungen, nicht pfändbar.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
doppelmoppel51
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« Antworten #2 am: 22. März 2009, 20:16:31 »

Danke für die Antwort.
Nur es wäre schön, wenn ich es sehr kronkret erfahren könnte.
Ich verdiene oberhalb der Pfändungsgrenze und führe auch Geld ab. Der Zuschuss dient als Eingliederungshilfe auf Grund einer längeren Erwerbslosigkeit.und meines etwas fortgeschrittenen Alters.
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foxtra
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« Antworten #3 am: 23. März 2009, 10:56:59 »

Schauen Sie mal hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html
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Insokalle
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« Antworten #4 am: 23. März 2009, 17:05:44 »


Das dürfte die falsche Vorschrift sein. Die Pfändbarkeit von Sozialleistungen ergibt sich aus dem SGB.

Nach welchen Vorschriften wird der Zuschuss lt. Bescheid gezahlt?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. März 2009, 17:05:44 »



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doppelmoppel51
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« Antworten #5 am: 23. März 2009, 18:23:00 »

Hallo Insokalle,

die Leistung wird nach SGB II gezahlt.
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Insokalle
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« Antworten #6 am: 24. März 2009, 17:28:35 »


Dann ist die Zahlung von der Arge m.E. nach § 54 Abs. 4 SGB I pfändbar, wenn der Zuschuss laufend, also beispielsweise monatlich, gezahlt wird.

Die Zusamenrechnung mit Ihrem Lohn erfolgt aber nur auf Antrag des IV durch Beschluss des Insolvenzgerichts, § 850e Nr. 2 ZPO. Ich gehe mal davon aus, Sie haben ordnungsgemäß die zusätzlichen Einnahmen dem IV und dem Gericht mitgeteilt
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doppelmoppel51
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« Antworten #7 am: 28. März 2009, 15:57:38 »

Hallo Insokalle,

das habe ich noch nicht getan, aber es ist auch noch nichts bei mir eingegangen. Ich hbe es gerade erst bei der ARGE beantragt.
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