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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:44:21 *
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Autor Thema: Fall des Auschlusses  (Gelesen 1108 mal)
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Albiceps
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« am: 06. Mai 2008, 10:13:38 »

Hallo

Sollte man auf Grund eines Regelverstoßes aus dem Insolvenzverfahren ausgeschlossen werden,was kommen da für Folgen auf einen zu?Habe ich dann Konsequenzen zu tragen wie extra Kosten,Strafgeld,oder ähnliches?Und habe ich dann die Chance irgendwann noch mal ein Insolvenzverfahren zu bekommen falls man es in Zukunft nochmal benötigen sollte?

Gruß
Conny
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« Antworten #1 am: 06. Mai 2008, 21:18:22 »

Das Verfahren wird auf jeden fall zuende gebracht werden.
Jedoch könnte dann nach §290 InsO die RSB versagt werden.
Die alten Forderungen leben incl. der bis dahin fölligen Gebühren wieder auf.
Anteilige Gerichts- und TH -Kosten müßten auch noch gezahlt werden, sofern diese gestundet waren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #2 am: 07. Mai 2008, 08:00:25 »

Vielen Dank!Ist alles eine blöde Sache  cry Man landet da ganz schön in einem Loch und weiß garnicht wie man da wieder raus kommen soll.Man hat ja keine Möglichkeit mehr mit einem Nebenverdienst wieder an die Wasseroberfläche zu kommen.Für eine alleinerziehende Mutter wie mich ist das echt alles übel. sad

Gruß
Conny
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« Antworten #3 am: 07. Mai 2008, 08:16:59 »

Hallo Conny,

gibt es denn einen Grund, aus dem Verfahren geworfen zu werden? Der Roller allein kann es nicht sein. Das hatte ich Ihnen ja schon dargelegt. Da besteht kein Grund, sich Sorgen zu machen.

Und was ist jetzt eine "blöde Sache"? Und wieso haben Sie keine Möglichkeit, mit einem Nebenverdienst mehr zu verdienen? Das Insolvenzverfahren hindert Sie ganz sicher nicht daran, im Gegenteil!
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 07. Mai 2008, 11:13:01 »

Hallo,

sollte Ihnen die Restschuldbefreiung nach §§ 296, 297 InsO versagt werden, können Sie einen erneuten Antrag auf Restschuldbefreiung erst nach zehn Jahren stellen.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Mai 2008, 11:13:01 »



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« Antworten #5 am: 07. Mai 2008, 14:18:48 »

Naja auf mein Konto darf ja nur Lohn/Gehalt/Rente/Kindergeld eingehen.Alles andere kassiert doch der Verwalter ein oder nicht?Sprich Nebeneinnahmen wie z.B. ebay oder sonstiges gehen nicht mehr.Das Verfahren ist nicht in Gefahr.Es war nur eine Frage rein aus Interesse.

Gruß
Conny
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« Antworten #6 am: 07. Mai 2008, 14:52:37 »

Hallo...

Nee Du, das ist dann schon sehr pauschal über den Kamm gezogen. Du hast einen verbindlichen Pfändungsfreibetrag laut Tabelle. Was an Einnahmen darüber hinausgeht wirst Du an den TH abführen müssen. Wie sich das dann letztlich rechnet zeigt der Einzelfall.

Hier nur mal ein kurzes Pauschalbeispiel:  ( Alleinerziehend mit 2 Kindern, berufstätig )

Pfändungsfreibetrag laut Tabelle circa 1630 Euro ( nur mal angenommen )

Einnahmen:
Lohn / Gehalt     = 1200 Euro
Nebenjob              =   325 Euro
Kindergeld           =   308 Euro
UVG Leistungen =   368 Euro Gesamt = 2201 Euro

Der Pfändungsfreibetrag liegt mal angenommen bei 1630 Euro, welcher sich jedoch nur auf DEINE Einnahmen bezieht. Kindergeld / Unterhaltsvorschuss sind Einnahmen der Kinder und werden nicht mit eingerechnet. Man würde hier also über 2201 Euro verfügen und läge trotzdem noch mit gut 105 Euro unter dem Pfändungsfreibetrag.

Und jetzt bitte nicht auf den einzelnen Beträgen herumreiten, da sich das natürlich von Situation zu Situation unterscheiden dürfte. Der eine bekommt kein Unterhaltsvorschuss, die andere verdient 1800 Euro halbtags oder auch nur 900 Euro netto in Vollzeit. Egal, soll auch nur ein Beispiel sein.

Im Übrigen gibt es keinen Grund, warum Du nicht weiter bei Ebay aktiv sein dürftest. Rein theoretisch dürftest Du nur den Pfändungsfreibetrag nicht überschreiten. Praktisch interessiert es keinen TH ob Du hier oder da mal eine Kleinigkeit über Ebay verklingelst oder nicht. Und wenn Du 4 Monate kleingewerblich im Jahr Erdbeeren aus Deinem Garten verkaufst interessiert das auch keinen - solang Du den Pfändungsfreibetrag nicht überschreitest.

Also, einfach nicht alles gar so eng sehen und Kopf hoch...
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« Antworten #7 am: 07. Mai 2008, 15:02:16 »

Das wußte ich so nicht!Vielen Dank,das macht mir einiges leichter  juchu Ich dachte schon ich darf nix mehr machen.Aber wenn die rechtliche Lage so ist wie beschrieben kann ich ja noch lang dazu verdienen.Ich habe zwar nur ein Kind aber lebe von HARZ4 und bin dann somit mit sicherheit noch lange nicht an der Pfendungsgrenze.Da bin ich echt erleichtert,denn ich hätte sonst nicht weiter gewußt  cheesy

Gruß
Conny
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« Antworten #8 am: 07. Mai 2008, 19:44:51 »

.. kann ich ja noch lang dazu verdienen.Ich habe zwar nur ein Kind aber lebe von HARZ4 ...
Gruß
Conny
Das dürfte dann ja wohl so nicht ganz stimmen.
Bei Harz4 unterliegen Sie ja wieder Einkommenszwängen beim Dazuverdienen.

Es verbleibt aber trotzdem noch immer mehr Geld bei ihnen als ohne Zuverdienst.
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« Antworten #9 am: 07. Mai 2008, 20:11:11 »

Ich darf noch bis 160 Euro dazu verdienen.Und wenn man mir die nicht wegnimmt hilft mir das um einiges weiter.Abgesehen davon habe ich einen Arbeit in Aussicht und bin froh zu wissen das mir mein Gehalt erhalten bleiben würde.
Danke nochmal für die ganzen Infos.

Gruß
Conny
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