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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:50:38 *
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Autor Thema: Falsche Angaben im Kreditvertrag, Einschätzung  (Gelesen 498 mal)
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« am: 21. Juli 2011, 10:51:54 »

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine Einschätzung von Euch. Ich habe am 26.08.2011 meinen Schlußtermin. Ein Jahr vor Eröffnung der Inso habe ich einen Kreditvertrag zur Umschuldung bei meiner Hausbank (Volksbank) unterschrieben. In diesen Unterlagen fehlt ein Altkredit über 2500 Euro bei der Sparkasse. Bei einem früheren Kredit, sowie bei Eröffnung des Girokontos hatte die Volksbank Kenntnis über den Sparkassen Kredit. Wie schätzt Ihr die Chance ein dass die Volksbank mit einem Antrag auf Versagung Erfolg hat. (Wegen falscher Angaben im Kreditvertrag)

Danke

Thomas
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« Antworten #1 am: 21. Juli 2011, 11:13:51 »

Sollte die Voba einen Antrag im Schlusstermin vorlegen, sind die Chancen sehr hoch, dass es zur Versagung gem. § 290 InsO kommt.

§ 290 InsO
Versagung der Restschuldbefreiung.
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn:

2.der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
« Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:16:27 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 21. Juli 2011, 11:25:54 »

Danke Fallera,

die Volksbank hat den Vertrag selbst vorbereitet und den Spark.Kredit vergessen ausserdem wussten sie aus der Schufa und der langjährigen Geschaftsbeziehung über meine Wirtschaftliche Lage bescheid.

Danke
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« Antworten #3 am: 21. Juli 2011, 11:29:29 »

Das ändert nichts daran, dass Sie den Antrag unterschrieben haben und diesen vorher hätten auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben prüfen müssen.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in diesem Fall.
« Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:31:42 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 21. Juli 2011, 11:32:07 »

Wie hoch ist die Chance, nach Ihrer Einschätzung das von der VoBa ein Antrag kommt?
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« Antworten #4 am: 21. Juli 2011, 11:32:07 »



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Fallera
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« Antworten #5 am: 21. Juli 2011, 11:36:47 »

Eine Glaskugel hab ich leider nicht whistle

Aber nach allem was ich mittlerweile so mitbekomme, sind die Banken mehr als früher bereit solche Anträge wirklich auch zu stellen.
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« Antworten #6 am: 21. Juli 2011, 11:41:52 »

Danke Ihnen, also abwarten und Kaffee trinken.  cheesy
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Tags: Versagen der RSB 
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