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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:51:06 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Falsche Berechnung der pfändbaren Beträge  (Gelesen 820 mal)
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Kai68
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« am: 16. Dezember 2009, 11:25:19 »

Hallo

Ich habe dieses Thema hier nocht finden können.
Vielleicht kann mir jemand helfen.

Insolvenzverfahren läuft bereits seit Mai 2005 und mein Gehalt ist seit Februar 2002 gepfändet.

Bis zum Mai 2009 wurden von meinem Arbeitgeber die pfänbaren Beträge korrekt berechnet.

Meine Insolvenzverwalterin teilte mir nun schriftlich mit, dass ab Mai 2009 zwei ??? unterhaltberechtigten Person berechnet wurden.

Richtig wäre nur eine unterhaltberechtigte Tochter.

Ich soll nun den gesamten Betrag in Höhe von ca. 1200 € per sofort begleichen.

Diese Zahlung kann ich jedoch nicht leisten.

Wie kann ich am besten vorgehen?

Ist eine Ratenzahlung möglich?


Danke

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wiwo
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« Antworten #1 am: 16. Dezember 2009, 12:19:02 »

Hallo Kai68,

vermutlich liegt hier ein Fehler Ihres Arbeitgebers vor und Sie sollten eine Lösung des Problems auch dort suchen.

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Gruß
wiwo
Feuerwald
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« Antworten #2 am: 16. Dezember 2009, 15:07:42 »

Bis zum Mai 2009 wurden von meinem Arbeitgeber die pfänbaren Beträge korrekt berechnet.
Meine Insolvenzverwalterin teilte mir nun schriftlich mit, dass ab Mai 2009 zwei ??? unterhaltberechtigten Person berechnet wurden.

- öhm, hat sich denn ab Mai 2009 etwas an der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen geändert? Wie kommt der Arbeitgeber dazu, zwei Personen zu berücksichtigen, wenn es nur eine Person gibt? Einfach so?
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Kai68
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« Antworten #3 am: 16. Dezember 2009, 15:32:59 »

Mein Arbeitgeber wurde umgehend durch mich informiert, dass sich seit Mai 2005 nichts geänderte hatte.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2009, 17:16:23 von Kai68 » Gespeichert
paps
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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2009, 19:31:25 »

Verheiratet + 1 Kind sind doch 2  Oder?
In dieser Konstellation bedarf es eines Beschlusses des Insogerichtes und nicht der Meinung des TH.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. Dezember 2009, 19:31:25 »



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Kai68
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« Antworten #5 am: 16. Dezember 2009, 19:45:28 »

Ja der Beschluss liegt vor:

Nur meine Tochter ist unterhaltberechtigt...also eine Person
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 17. Dezember 2009, 11:46:59 »

Ja der Beschluss liegt vor:

- vom Insolvenzgericht oder aus der früheren Lohnpfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Und wenn ein Beschluss des Insolvenzgerichtes vorliegt, wieso berechnet der Arbeitgheber dann falsch?


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Kai68
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« Antworten #7 am: 18. Dezember 2009, 14:57:40 »

Beschluss vom InsO-Gericht liegt vor.
Warum es falsch berechnet wurde weiß ich nicht.
Habe meinen Arbeitgeber schon auf den Fehler hingewiesen.
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