Einen wunderschönen guten morgen mein Name ist Gina ich komme aus Osnabrück und bin zufällig auf dieses tolle Forum gestoßen

Nun zu meinem Anliegen eine sehr gute Freundin von mir befindet sich in der regelinsolvenz, einzelunternehmerin. Ihre Selbstständigkeit hat sie eingestellt. Nun befürchtet sie das es zu einer Versagung der rsb kommen könnte.
Problem: sie hätte ca. 8500 Euro Einkommenssteuer nach zahlen müssen da ihr Gewinn höher war als vermutet. Da ihre Unternehmung schlechter lief war sie dazu nicht in der Lage. Sie erhielt eine kontopfändung. Machte sich auf dem weg zum Finanzamt und bat schriftlich darum das die kontopfändung aufgehoben wird und sie raten zahlen kann. Ich muss dabei sagen das sie einen neuen auftraggeber gefunden hat und sich große Hoffnungen gemacht hat. In den schreiben teilte sie mit das sie 1500,00 Euro jeden Monat als rate zahlen kann. Auch räumte sie ebenfalls schriftlich ein das ihr dispositionskredit bei der bank bereits voll ausgeschöpft sei. Hinzu legte sie die letzten 3 bwa 's. Wie durch ein Wunder HI
Hob das Finanzamt die Pfändung auf erteilte aber keinen ratenplan da sie erst zeigen sollte das sie wirklich zahlen kann. Sprich aktuelle umsatzsteuer, Einkommenssteuer und die Nachzahlung in der höhere der von ihr gewünschten raten.
Leider zahlte der neue Auftraggeber nur unregelmässig und die Gewinne blieben aus sie konnte nicht mehr zahlen und das Finanzamt verhängte wieder eine kontopfändung. Sie beantragte wenige Wochen darauf die insolvenz.
Sie ist noch im eigentlichen insolvenzverfahren.
Kann dies bei Antrag des Finanzamtes ggf zu einer Versagung der rsb führen. Sie hat ja einen kurzfristigen Aufschub somit einen kurzfristigen Kredit erreichen können. Hat schriftlich mitgeteilt das sie zahlen kann hat aber auch eingeräumt weitere gläubiger wie die bank zu haben, hat ihre aktuellen Gewinne niedergelegt auch alles in dem besagten schreiben.
Jetzt sind die Profis dran was meinen Sie?
Vielen lieben dank!
Nun zu meiner Frage es wird doch gesagt das wenn