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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:52:24 *
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Autor Thema: Fehler des Schuldenberaters?  (Gelesen 662 mal)
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« am: 25. Dezember 2009, 11:17:09 »

Im November bekam ich vom Gericht ein Schreiben, das der Prüfungstermin aller Gläubiger am Tag X 2009 war und der neue im Mai 2010 stattfindet.

Vor einigen Tagen habe ich meine Unterlagen durchgesehen und festgestellt, das ein Gläubiger von meinem damaligem Schuldenberater nicht auf der Gläubigerliste erfasst worden war. Dieser Gläubiger ist zwar auch mehrfach von der Schuldenberatung angschrieben worden, erschien aber nicht auf der Liste.

Das macht mich stutzig, da ich wollte, das er auch erfasst wird. Ich habe jetzt natürlich Bedenken, das mit die RSB versagt wird. 

Belegen kann ich natürlich, das ich ihn als Gläubiger zur Schuldenberatung bei hatte. Aber reicht das aus?

Wie sollte ich  mich jetzt am bestern verhalten?
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makro
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« Antworten #1 am: 25. Dezember 2009, 12:06:57 »

Na eigentlich nix, wer nicht will, der will nicht! Ich habe auch mehrer Gläubiger im Gesamtwert von ca. 15.000,- EUR die Ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Man kann ja niemanden zwingen!
Trotzdem nehmen diese Forderungen an der RSB teil, aber wenn aus der Masse Geld verteilt werden sollte, dann gehen diese leer aus. Viele Gläubiger meinen das sich der Aufwand nicht lohnt und sowieso kein geld mehr kommt.
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honigteufel
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« Antworten #2 am: 25. Dezember 2009, 13:27:20 »

Der Gläubiger ist aber nicht auf der Liste vom Insolvenzantrag eingetragen worden und daher sehe ich Probleme im Sinne des § 290 der Inso. Heisst, er ist nicht angegeben worden im Antrag auf Verbraucherinsolvenz und das beunruhigt mich sehr.

Denn, wie schon oben erwähnt, wollte ich, das er mit aufgenommen wird und habe ja nicht ohne Grund die Unterlagen mit zum Schuldenberater genommen.
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« Antworten #3 am: 25. Dezember 2009, 21:27:34 »

alles was vor der insolvenz angefallen ist schulden ob angegeben oder nicht werden automatisch mit von der RSB erfasst den deine inso wurde ja bekannt gegeben im internet und da hätte der gläubiger noch seine forderung angeben können.
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« Antworten #4 am: 25. Dezember 2009, 21:38:38 »

Dann sag doch dem Gläubiger er soll seine Forderung anmelden und alles ist gut. Ich habe auch einige Gläubiger die erst durch den Antrag zu selbigen wurden da z.B. Kredite nicht mehr bedient werden dürfen, obwohl bis zum Tag x alles bezahlt ist. Dieser Gläubiger ist es auch der zwar mehrfach mit Inkasso drohte aber schlussendlich seine Forderung nichtmal angemeldet hat.
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« Antworten #4 am: 25. Dezember 2009, 21:38:38 »



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honigteufel
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« Antworten #5 am: 25. Dezember 2009, 21:58:56 »

Das klingt wunderbar was ihr schreibt. Die Praxis (Versagen der RSB) sieht wohl anders aus.
Denn ist es nicht so, das ich dadurch falsche Angaben gemacht habe obwohl ich diesen Gläubiger auf der Liste haben wollte und der Berater ihn nicht eingetragen hat?


Ich habe wirklich starke Bedenken, das mir durch falsche Angaben die RSB versagt wird.
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« Antworten #6 am: 25. Dezember 2009, 22:05:44 »

Viel Glück bei allem!
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« Antworten #7 am: 25. Dezember 2009, 22:06:55 »

keine angst bekommst deine RSB.bekommst sie bloß nicht wenn du neue schulden machst oder falsche angaben zum einkommen ect. oder wenn du was verheimlichst.also brauchst dir deshalb keinen kopf machen .
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« Antworten #8 am: 25. Dezember 2009, 22:10:25 »

Und ich denke jetzt, dass das Gericht es als verheimlichen auffasst. Denn dieser Gläubiger stand nicht auf der Liste.
Obwohl, ich sage es nochmal, ich es wollte. Er aber nicht eingetragen wurde, warum auch immer.

@ksc: Warum viel Glück? Ich zieh nicht in den Krieg oder muss zur Schwiegermutter.
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« Antworten #9 am: 25. Dezember 2009, 22:16:14 »

nein verheimlichen in den sinne wenn du was erben tust oder 1 mio auf dein konto hast und dieses nicht angibst aber bei sowas brauchst du dir keinen kopf machen den deine inso wurde ja veröffentlicht und da stand es im internet und da konnten ja die gläubiger schauen.
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« Antworten #10 am: 25. Dezember 2009, 23:03:14 »

 biggrin

Das du deine RSB bekommst, und alles glatt hinbekommst^^
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Feuerwald
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« Antworten #11 am: 26. Dezember 2009, 14:52:27 »

keine angst bekommst deine RSB.bekommst sie bloß nicht wenn du neue schulden machst oder falsche angaben zum einkommen ect. oder wenn du was verheimlichst.also brauchst dir deshalb keinen kopf machen .

WitchLady86,

Sie haben die Frage nicht verstanden.

Es geht um § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO. Man sollte deshalb nicht allzu leichtfertig mit dem Gläubiger-/Forderungsverzeichnis umgehen. Nachmelden ist eine Möglichkeit - aber auch mit Risiko - oder man lässt den Schlusstermin verstreichen und hofft, dass sich der vergessene GL nicht mehr meldet. Die Versagung erfolgt auch nur auf Antrag eines Insolvenzgläubigers (im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens), also nicht automatisch.
 

« Letzte Änderung: 26. Dezember 2009, 17:20:14 von Feuerwald » Gespeichert

honigteufel
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« Antworten #12 am: 26. Dezember 2009, 15:07:55 »

Eben, das meine ich ja.

Welches Risiko kann damit verbunden sein?

Denn, wie jetzt schon oft hier geschreiben, habe ich diesen Gläubiger unbedingt mit auf der Liste haben wollen, ABER der Schuldenberater hat ihn nicht eingetragen. Das macht mich stutzig. Denn er hat ihn mehrfach geschrieben, außergerichtlicher Einigungsversuch und die Ankündigung der Insolvenz.

Was genau ist ein Insolvenzgläubiger? Sind es die Forderungen, die auf der Gläubigerliste stehen?

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ThoFa
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« Antworten #13 am: 26. Dezember 2009, 15:47:41 »

Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich um ein IK-Verfahren handelt.

§290 (1) 6. spricht da eine klare Sprache. Der Gläubiger war eindeutig bekannt und ist trotzdem nicht angegeben worden.
Was ist denn genau im Mai? Ein weiterer Prüfungstermin?

Es ist schwer hier etwas "richtiges" zu raten. Wäre ich in der Situation, würde ich wahrscheinlich nicht nachmelden und darauf hoffen, dass der Gläubiger sich nicht mehr meldet.
Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, spielt der "vergessene" Gläubiger keine Rolle mehr.

MfG

ThoFa
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« Antworten #14 am: 26. Dezember 2009, 15:51:35 »

@ Thofa

Danke für die Antwort.

Ich bin Verbraucherinsolvenzverfahren seit Juli diesen Jahres.

Eben das dieser Gläubiger mir bekannt war und ist, habe ich ihn ja auch mit zur Schuldenberatung genommen um ihn mit auf die Antragsliste setzen zu lassen. Was dort nicht gemacht wurde. Das verstehe ich nicht udn bringt vermutlich in Schwierigkeiten.

Ja im Mai ist ein weiter Prüfungtermin.

Dieser Gläubiger hat sich, seitdem er von der bevorstehenden Insolvenz wusste, auch nicht mehr gemeldet. Die Schuldenberatung hat ihn schriftlich darauf hingewiesen. Das wiederum habe ich alles schriftlich.

Und deswegen macht es mich ja so stutzig, das der Schuldenberater ihn nicht mit auf die Liste gesetzt hat.

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