Wahrscheinlich hat der Gläubiger seine Forderung eh nicht angemeldet, da er diese ja auch konkret belegen müßte, also wie die Forderung entstanden ist.
(hervorhebung von mir)
Hallo,
da liegt ja das Problem... sonst wäre es ja gar keines,
dieser Gläubiger ist
in der Liste!!!! Er hat sich also auf dieses Verzeichnis hin als Gläubiger gemeldet und wurde mit zu den Gläubigern aufgenommen... obwohl er
gar kein Geld von diesem Bruder von mir bekommt sonder von unserem
anderen Bruder!!!! 
Also kann er sich nun nach 3 Jahren das noch abwenden? Oder ist das, weil schon seit 3 Jahren mit
in der Insolvenz, zu spät, weil er das akzeptiert hat oder so???
Gruß sabine
Ps: die Foderung ist vollständig belegt!!!
Da steht: Rechnung Krankenhaus für Sohn K... T..., Schuldner A...T...
Leider ist mein Bruder M...T... und sein Sohn war nie mit Ihm im KH, weil er bei der mutter wohnt und nebenbei A...yT... heißt...
es hat nur keiner ausser mir bemerkt...
das da eben ein anderer Vorname war und das es auch ein anderes Kind war (nebenbei sind KH Rechnungen nciht immer übersichtlich und es wurde nicht mal vom Insolvenzverwalter, nicht vom Gläubiger und nicht von meinem Bruder bemerkt!!!)