Wenn sie noch Vermögen haben....was eigentlich nicht möglich ist, es sei denn sie haben noch irgendwo Kohle vergraben.... ja
Sie können aber wieder Vermögen aufbauen, wobei ich hier trotzdem vorsichtig wäre

Weil ( warum auch immer ) :
Die Mitwirkungsobliegenheiten des § 295 I Nr. 3 und 4 InsO dienen ebenfalls der Beurteilung der Redlichkeit des Schuldners. Danach hat der Schuldner dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich anzuzeigen, kein zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung dienendes Geld oder Vermögen zu verheimlichen, diese Mittel nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Vorteil zu beschaffen sowie dem Gericht oder
dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit, seine Bemühung darum, seine Bezüge sowie
sein Vermögen zu erteilen. Also nicht zu viel auf dem Sparkonto belassen.....