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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:57:19 *
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Autor Thema: Fernseher von meiner Mutter gepfändet  (Gelesen 1235 mal)
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« am: 20. Dezember 2010, 20:18:23 »

Hallo,

ich habe ein großes Problem am 14.12.2010 war die Gerichtsvollzieherin bei mir und hat einen neuen Fernseher (LED TV) mit dem Pfandsiegel beklebt, der aber nicht mir gehört sondern meiner Mutter. Das ist auch durch Rechnung bewiesen worden. Das hat sie aber nicht interessiert. Meine Mutter hat mir diesen Fernseher zur Verfügung gestellt da ich keinen hatte.
Die Gerichtsvollzieherin meinte das meine Mutter eine Drittwiderspruchsklage einlegen sollte. Die beim Amtsgericht meinten aber das der Fernseher nur durch den Gläubiger freigegeben werden könne. Der Fernseher soll am 14.01.11 zur versteigerung abgeholt werden.

Wie sollen wir jetzt vorgehen? Was können wir nun tun? ist das rechtens das sie den Fernseher gepfändet hat?

mfg Florian
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 20. Dezember 2010, 20:30:12 »

Mein Handbuch sagt dazu:

Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO durch die Mutter selbst stellen.
Evtl. Maßnahmen zur Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 769, 770 ZPO gleich mitbeantragen.


 
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« Antworten #2 am: 20. Dezember 2010, 20:48:55 »

Hallo,

danke für deine Antwort. Welche kosten kommen dann auf meine Mutter zu? Hängt das vom Preis des TV ab? Der Preis war 1400 €

Aber ist das denn rechtens denn die Rechnung wurde der GV vorgelegt!

mfg
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 20. Dezember 2010, 21:20:40 »


Die Mutter könnte zunächst versuchen, vom Gläubiger eine Freigabe zu erwirken, da Sie Eigentümerin der gepfändeten Sache ist. Der Gläubiger muss aber nicht die Freigabe erklären. Dann bleibt wohl nur die Drittwiderspruchsklage
 
"Aber ist das denn rechtens denn die Rechnung wurde der GV vorgelegt!"

http://lexetius.com/2007,1710

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f-wurl
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« Antworten #4 am: 04. Januar 2011, 12:41:20 »

Hallo,

also meine Mutter hat beim Amtsgerichts die Drittwiderspruchsklage beantragt. Sie hat auch den Gläubiger zur herrausgabe des Fernsehers aufgefordert, aber der hat noch nciht geantwortet.
Nun ist meine Frage wie sehen die chancen für meine Mutter aus?
Und wenn ich in  die Privatinsolvenz gehe sind ja auch alle Schulden mit drin damit wäre doch die Pfändung hinfällig oder nicht?

mfg
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. Januar 2011, 12:41:20 »



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« Antworten #5 am: 04. Januar 2011, 16:44:37 »

Schließe mich Feuerwald an.

Der richtige Weg ist einzig und allein die Drittwiderspruchsklage. Ihre Mutter wird den Rechtsstreit aller Voraussicht nach gewinnen, wenn sie darlegen und beweisen kann, dass sie die Eigentümerin des Fernsehers ist. Eigentümer wird man durch Übereignung (nicht durch den Kaufvertrag!). Dennoch spricht vieles dafür, dass ihre Mutter Eigentümerin ist, wenn sie einen Kaufvertrag oder wenigstens eine Rechnung vorlegen kann, auf der ihre Mutter auftaucht. Wenn ihre Mutter den Rechtsstreit gewinnt, muss die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits ausgleichen. Aber: Wenn Sie die Gegenseite nicht vorher aufgefordert haben, den Fernseher von der Pfändung freizugeben, kann es sein, dass der Gläubiger in dem Rechtsstreits das sog. sofortige Anerkenntnis (§ 93 ZPO) erklärt. Dann müsste Ihre Mutter die Kosten des Rechtsstreits tragen. Sollte es dazu kommen, sollten Sie durch einen Rechtsanwalt klären lassen, ob § 93 ZPO zur Anwendung kommen kann. 

Wenn während der Dauer des Rechtsstreits das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wird, wird die Pfändung nicht ohne weiteres hinfällig. Grundsätzlich ist nur in einem Regelinsolvenzverfahren davon auszugehen, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während der vorläufigen Insolvenzverwaltung untersagt worden sind. Eventuell kann die Pfändung auch der sog. Insolvenzanfechtung unterliegen.   
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« Antworten #6 am: 10. Januar 2011, 09:59:08 »

Hallo,

habe noch eine frage der 14.01 rückt ja mittlerweile immer näher, also der Tag an dem der TV versteigert werden soll. Das Gericht hat am Freitag darüber entschieden wie es weiter gehen soll, und heute soll die Bearbeiterin das mittgeteilt bekommen, was ist denn nun wenn das alles über den 14.01. hinaus geht wird der Fernseher dann trotzdem zur Versteigerung abgeholt?
Meine Mutter will sich den Fernseher zur Not vorher noch abholen, aber damit haut sie mich doch in die Pfanne oder? ist doch bestimmt ne Straftat oder so oder?

Danke für eure Antworten
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« Antworten #7 am: 10. Januar 2011, 23:09:36 »

Hallo,

also irgendwie kommt das Amtsgericht nicht klar, der Richter der das entscheiden sollte ist nicht da und die Vertretung will sich der sache nicht annehmen.
Wie kann man denn den Versteigerungstermin verschieben oder muß er sogar verschoben werden?
Wie sieht es denn aus darf ich die ausstehende Summe bezahlen oder gefährde ich damit meine anstehende PI?

Oh man bin echt verzweifelt, denn meine Mutter ist ziemlich sauer auf mich obwohl ich ja nichts dafür kann.

Danke
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« Antworten #8 am: 11. Januar 2011, 16:48:16 »

Hallo,

ja natürlich darf die Forderung bezahlt werden. Die PI ist ja noch in weiter Ferne.
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