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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:59:16 *
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Autor Thema: Finanzamt  (Gelesen 826 mal)
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brigitte51067
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« am: 24. Januar 2008, 17:39:55 »

Hallo
ich bin ganz neu und habe heute den schock meines lebens bekommen.
seit august 2007 läuft bei mir das insolvenzverfahren. ich habe 8 gläuber und einer der den meisten batzen haben möchte ist das finanzamt. dort sind steuerrückstände aus einer selbständigkeit und auch einkommensteuerrückstände offen.
nach dem ich meine steuererklärung für 2006 nun endlich abgebeben habe und die steuerberechnung bekommen habe stellte sich herraus das ich immer noch laut finfanzamt selbständig bin. das gewerbeamt hat mir aber bereits eine kopie der abmeldung ausgestellt. das gewerbe ist bereits mitte 2005 gelöscht worden. nach einem telefonat mit einem ziemlich herablassenden fa-beamten habe ich nun die pflicht, dem fa zu beweisen das ich 2006 kein einkommen hatte, weder aus selbständiger noch aus nichtselbständiger arbeit. ich war hausfrau. die wollen jetzt das ich von fünf unabhängig voneinander stehenden personen an eidesstatt verichert bekomme das ich nicht gearbeitet habe. na gut aber das hauptproblem ist folgendes:
der fa beamte sagte es gäbe ein neues urteil bzw gesetzt. danach ist man wenn man das fa als gläuber hat auch nach der restschuldbefreiung seine schulden nicht los. das fa wird dann solange die einkommensteuerrückerstattung einbehalten, bis alle steuerrückstände erledigt sind. Aufrechnung nennen sie es.

weiss jemand ob das tatäschlich so ist? denn uns hat das weder der treuhänder noch der insolvenzberater gesagt. da hiess es immer wir sind dann alles los. theoretisch hätten wir uns dann die insolvenz sparen können.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar

Brigitte
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ThoFa
weiß was
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Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 24. Januar 2008, 17:56:21 »

Hallo,

eine Aufrechnung des Steuerguthabens ist während der Wohlverhaltensphase möglich, nach Ablauf der sechs Jahren nicht mehr.

MfG

ThoFa
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brigitte51067
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« Antworten #2 am: 25. Januar 2008, 12:41:52 »

das hört sich ja mal gut an und vor allem ist es eine Aussage. Komischerweise konnte mir no ch nicht mal der Treuhänder eine antwort darauf geben.

Vielen Vielen Dank
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