weniger mit dem Finanzamt, eher mit einer Beratungsstelle.
Haben Sie mehr als 19 Gläubiger?
Bestehen Verbindlichkeiten aus früheren Arbeiteisverhältnissen (insb. bei den Sozialkassen / nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile)?
Ebenso § 290 InsO mal genau lesen ...
... in den letzten
drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig
schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an
öffentliche Kassen zu vermeiden,
http://dejure.org/gesetze/InsO/290.htmlGruss
Feuerrwald