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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:00:12 *
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Autor Thema: Finanzamt? Oje!  (Gelesen 1109 mal)
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makro
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« am: 06. Juli 2009, 09:05:08 »

Also irgendwie hat das Finanzamt extreme Probleme (jedenfalls das hier ansasässige) wenn von einem Ehepaar nur ein Partner und zwar der Mann insolvent ist und die beiden es nicht für nötig halten eine getrennte Steuererklärung einzureichen.  biggrin

Mann (ich) insolvent
Frau selbständig seit 2009, keine Insolvenz

Die Odyssee bisher:

Das Finanzamt erstellt einen Vorauszahlungsbescheid zur Einkommenssteuer für 2009, auf diesem sind folgende Einkünfte zu finden:
Mann: 0,-
Frau: xx.000,- aus selbständige Arbeit und mal eben xx.000,- aus nichtselbständigen Einkünften mit Stkl. 3 (obwohl die 4 auf der Stk. steht) zugeschickt wird das ganze natürlich nur an den Insolvenzverwalter, es scheint als ob Frauen bei den Finanzämtern nur Anhängsel des Mannes sind. Die Daten passen natürlich nicht (keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit etc.)


3 Monate ziehen ins Land, in dieser Zeit bittet der IV um Aufteilung des Bescheids, dieser kommt komischerweise bei meiner Frau an. Meine Frau wundert sich und ruft beim Finanzamt an, diese entschuldigen sich, labern was von Insolvenz, meine Frau immer wieder "ich aber nicht" und schicken eine Kopie. Jetzt hat meine Frau erstmals Kenntniss vom Bescheid. Der Widerspruch wird vorbereitet. Das Finanzamt, mal wieder ganz schnell, schickt eine Woche nach Bekanntgabe des Bescheides eine Vollstreckungsankündigung, also noch in der Widerspruchsfrist!

Widerspruch per Fax und per Einschreiben geschickt und gleichzeitig nochmals angerufen. Ja, wir kümmern uns. Zwei Tage später kommt nochmal der falsche Bescheid, die Adresse vom Insolvenzverwalter ist überklebt mit der Adresse meiner Frau.

Da nix passiert hat meine Frau heute nochmals angerufen. Tenor des Gesprächs: Fax? Einschreiben? hier ist nix vermerkt! Aber sie haben doch Insolvenz..... NEIN NEIN NEIN, ich (meine Frau) bin nicht in Insolvenz! Haben Sie die Vollstreckung ausgesetzt? Keine Ahnung muss ich mal gucken, Kollegin ist nicht da. Wir melden uns.  fuchsteufelswild  fuchsteufelswild  fuchsteufelswild

Ist diese Konstellation so ungewöhnlich für ein Finanzamt?
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Insokalle
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« Antworten #1 am: 06. Juli 2009, 12:08:56 »

1. Hört sich mögl. nach einem Adressierungsproblem an. Ihre Frau sollte ggf. auch die Aufteilung der Steuerschuld beantragen.

2. Falls noch nicht geschehen, sollte bei einem Einspruch gegen einen Zahlungsbescheid die Aussetzung der Vollziehung gleich mit beantragt werden, denn sonst kann das FA trotz Einspruch vollstrecken.

3. Ihre Frau sollte bei Zahlungen der ESt-VZ (denn offensichtlich sind diese wegen ihrer selbständigen Einkünfte festgesetzt worden und betrifft also letztlich nur Ihre Frau) unbedingt folgendes Urteil beachten, sonst könnte es im nächsten Jahr eine böse Überraschung bei der ESt-Erklärung geben und viel Geld verloren gehen:
Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei Insolvenz eines Ehegatten hälftig geteilt:
Haben zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute Vorauszahlungen geleistet, ohne dabei anzugeben, dass mit der Zahlung nur die Steuerschuld eines Ehegatten beglichen werden soll, und führt die spätere Veranlagung der Eheleute zu einer Steuererstattung, hat das Finanzamt den Erstattungsbetrag hälftig auf die Eheleute zu verteilen. Mit Urteil vom 30. September 2008 VII R 18/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass dies auch gilt, wenn über das Vermögen eines der Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet ist.


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makro
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« Antworten #2 am: 06. Juli 2009, 12:20:49 »

@ Insokalle

Danke für den Hinweis mit der Zahlung! Schreibt Frau dann da in die Überweisung "nur für Steuerschuld Frau xxxx ID-Nr xxxxxxx"?
Die Aussetzung der Vollstreckung wurde im Widerspruch mit angegeben, aber das Finanzamt hat den Widerspruch ja noch nichtmal als erhalten vermerkt, trotz Fax und Einschreiben. Wie gesagt, bisher ging fast alles zum IV und nur auf Nachfrage zu meiner Frau. Das der IV nix weiterleitet ist klar, er ist ja nicht für meine Frau zuständig.

Meine Frau wurde eben nochmal angerufen vom FA Beamten, die haben jetzt erstmal alles gestoppt. Der FA Beamte möchte nun nochmal mit meinem IV sprechen, das verstehe ich wiederum nicht, denn es geht ja um die Vorauszahlung meiner Frau. Die Aufteilung hatte ja schon der IV beantragt, meine Frau wird dies aber erst tun wenn ein korrekter Vorauszahlungsbescheid vorliegt und das ist derzeit nicht der Fall.

Vielleicht sollten wir uns doch getrennt veranlagen lassen? Nur das würde sich nicht lohnen, ich bekomme derzeit ALGI und da ist die Zusammenveranlagung meiner Meinung nach sehr viel günstiger. Ich bin ja mal gespannt ob das FA das noch auf die Reihe bekommt.

Wichtig war und  ist ja erstmal das da nix vollstreckt wird.
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 06. Juli 2009, 18:41:52 »

Im angegebenen Urteil steht natürlich nicht wie die Überweisung aussehen muss. Ihr Vorschlag scheint mir ausreichend. Sicherheitshalber würde ich z.B. ergänzen: Zahlung auf oder für ESt Schuld Frau ... 2009, ESt-VZ für 2. Quartal 09, St-nr. ...

Warum mit dem Antrag auf Aufteilung warten? Das FA scheint ja nicht aus dem Quark zu kommen. Und vielleicht ist auch noch der Antrag des IV untergegangen.
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makro
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« Antworten #4 am: 06. Juli 2009, 19:27:46 »

Im angegebenen Urteil steht natürlich nicht wie die Überweisung aussehen muss. Ihr Vorschlag scheint mir ausreichend. Sicherheitshalber würde ich z.B. ergänzen: Zahlung auf oder für ESt Schuld Frau ... 2009, ESt-VZ für 2. Quartal 09, St-nr. ...

Warum mit dem Antrag auf Aufteilung warten? Das FA scheint ja nicht aus dem Quark zu kommen. Und vielleicht ist auch noch der Antrag des IV untergegangen.

Meine Frau würde ja gerne zahlen, aber dazu müsste der Bescheid korrekt sein. Sie könnte erstmal überhaupt irgendwas einfach so zahlen, nur ich denke das FA kommt dann auch wieder durcheinander. Der Aufteilungsbescheid liegt ja vor, nur er bezieht sich auf einen Vorauszahlungsbescheid mit utopischen Zahlen den meine Frau ja selbst erst nach dem Aufteilungsbescheid erhalten hat. Das Finanzamt muss folgendes machen:

- neuen Vorauszahlungsbescheid mit korrekten Zahlen
- dazu einen Aufteilungsbescheid
- meine Frau überweist Geld

mehr nicht  wow

Ergebnis heute:
-Vollziehung gestoppt
- Finanzamt prüft
-Finanzamt meldet sich!
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« Antworten #4 am: 06. Juli 2009, 19:27:46 »



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