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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:04:24 *
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Autor Thema: Finanzamt Verrechnung  (Gelesen 509 mal)
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Sonnenschein
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Beiträge: 13

Danke
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« am: 28. Oktober 2009, 17:25:44 »

Das Finanzamt verrechnet einfach eine Steuerschuld in der Einkommenssteuer obwohl die Schlussverteilung vollzogen ist, ohne das die Verrechnung berücksichtigt wird, ist das zulässig?

Was kann ich tun? Über eine Antwort wäre ich dankbar wink
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ThoFa
weiß was
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Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 28. Oktober 2009, 18:48:36 »

Was kann ich tun?

Ich würde es mal mit der Suchfunktion probieren... whistle
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paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 29. Oktober 2009, 18:35:37 »

Die Aufrechnung mit Insolvenzforderungen ist höchstrichterlich abgesegnet und gilt für alle Insolvenzgläubiger.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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