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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:04:39 *
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Autor Thema: Finanzamt als Gläubiger  (Gelesen 1203 mal)
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esperanca
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Beiträge: 3

Danke
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« am: 21. Dezember 2007, 11:47:01 »

Hallo,

gerne würde ich Eure Meinung zu meinem folgenden Problem lesen:

Ich befinde mich in der WVP seit März diesen Jahres. Da ich hohe Schulden beim Finanzamt hatte (USt,LSt und ESt aus GBR mit meinem EX-Mann, die 1999 in Insolvenz ging) war ich damals schon erstaunt, dass mir die Restschuldbefreiung tatsächlich angekündigt wurde, da ich oft gehört hatte, dass das Finanzamt sich querstellt.

Nun habe ich in diesem Jahr zum ersten Mal wieder Lohnsteuer aus meinem Arbeitsverhältnis gezahlt und könnte Lohnsteuer-Jahresausgleich machen. Für mich stellt sich nun aber die Frage, ob ich das nicht lieber lasse, um das Finanzamt nicht auf mich aufmerksam zu machen.

Habt ihr irgendwelche Erfahrungen gemacht, die mir bei dieser Entscheidung helfen könnten? Oder bin ich einfach zu ängstlich?

Liebe Grüße
esperanca
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paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 21. Dezember 2007, 21:22:33 »

wenn Sie nicht gerade in einer Lohnsteuerklasse sind, in der der Ausgleich entbehrlich (z.B. 4) ist sind, wird das FA sie auffordern den Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen.

Sollte sich ein Guhaben ergeben, kann das FA wie jeder andere Gläubiger auch mit eigenen Forderungen verrechnen.
Dies wird in Abhängigkeit der Höhe der Forderungen des FA bis zur entgültigen Erteilung der RSB so gahndhabt werden.

Und ehe wieder Fragen entstehen, der BGH hat dazu bereits entschieden
Zitat
das Finanzamt kann in der WVP mit eigenen Forderungen aufrechnen
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2007.1.10/7R106.html
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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