Hallo Ihr Lieben mit demselben Problem,
mein Treuhänder hat mir die
Insolvenztabelle nach §175 Inso zur Kenntnissnahme zugesendet. In dem Schreiben des Insolvenzverwalters steht der Satz:
Sollten nicht alle von Ihnen benannten Gläubiger in der Tabelle aufgeführt sein, so liegen von diesen Gläubigern bisher keine Anmeldungen vor. Trotz allem sind auch diese nicht angemeldeten Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst
Nun, ich schaue die Auflistung an und sehe, das Finanzamt hat die Einkommensteuer für 2007 vollständig erfasst und richtig angegeben.
Allerdings fehlen 2008 und 2009 und damit sind ca. 50.000 Euro nicht vom Finanzamt angegeben 
Jetzt bin ich mir natürlich mal wieder völlig unsicher darüber, wie ich mich da verhalten soll ...

Bitte, wer kann mir dazu etwas sagen? Kann ich davon ausgehen , dass ....
Nee,oder ? Das kann doch nicht .... sein ?
