Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 13:11
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:11:32 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Finanzamt und Inso-Tabelle  (Gelesen 706 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
foxtra
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 335

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 43


« am: 10. April 2009, 14:18:32 »

Hallo Forengemeinde,

ich habe Inso angemeldet, WVP noch nicht erreicht. Ich habe auch Schulden beim Finanzamt, diese natürlich auch ordnungsgemäß angemeldet. Allerdings ist das Finanzamt nicht in der Inso-Tabelle enthalten, die mir mein IV zugesendet hat. Demnach hat das FA wohl gar nicht angemeldet.

Was ist nun mit diesen Schulden? Kann das FA sich diese auf anderem Wege von mir wieder holen, z.B. durch Verrechnung evtl. Guthaben (ESt, VSt) während der WVP? Oder haben die dann Pech gehabt, weil nicht angemeldet?

Weiß jemand Genaueres?

LG

foxtra
« Letzte Änderung: 10. April 2009, 14:40:53 von foxtra » Gespeichert
foxtra
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 335

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 43


« Antworten #1 am: 14. April 2009, 08:29:36 »

Weiß denn niemand eine Antwort  Oh_no
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 14. April 2009, 18:41:27 »

m.E. sind Aufrechnung und Anmeldung zur Tabelle 2 Paar Schuhe.
Jeder Insogl. kann mit eigenen Forderungen aufrechnen, sofern eine Aufrechnungslage entsteht.

Haben sie denn nicht angemeldet?
Meist vergessen die das nämlich nicht.

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
foxtra
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 335

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 43


« Antworten #3 am: 14. April 2009, 18:58:52 »

Hallo Paps,

hoffentlich haben Sie einen schönen Osterurlaub gehabt?

Nein, das Finanzamt ist in der Insotabelle nicht enthalten, haben also wohl nicht angemeldet. Welche Auswirkungen hat das jetzt? Können die trotzdem meine Forderungen aus USt. und/oder ESt. auch während der WVP so ohne weiteres verrechnen?
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #4 am: 14. April 2009, 20:09:13 »

Eine Anmeldung kann noch bis zum Schlußtermin erfolgen.

M.E besteht auch ohne Anspruch aus der Verteilung nach Tabelle, nur das bewirkt die Anmeldung eine Aufrechnungslage.
Da ja nur von Insolvenzgläubigern die rede ist und diese ja alle GL sind, die eine berechtigte Forderung haben.

Zur Aufrechnung mit USt siehe auch Insokalle.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. April 2009, 20:09:13 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
foxtra
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 335

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 43


« Antworten #5 am: 14. April 2009, 20:21:45 »


M.E besteht auch ohne Anspruch aus der Verteilung nach Tabelle, nur das bewirkt die Anmeldung eine Aufrechnungslage.

Sorry, Paps, aber den Satz verstehe ich nicht...

Zur Aufrechnung mit USt siehe auch Insokalle.

???  undecided
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #6 am: 14. April 2009, 22:30:56 »



M.E besteht auch ohne Anspruch aus der Verteilung nach Tabelle, nur das bewirkt die Anmeldung, eine Aufrechnungslage.

Sorry, Paps, aber den Satz verstehe ich nicht...

komma eingefügt  wink
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #7 am: 14. April 2009, 22:33:47 »

Zur Aufrechnung mit USt siehe auch Insokalle.

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Finanzamt-verweigert-Vst-Erstattung-waehrend-der-Wohlverhaltensphase-Katastrophe-4232.html#new
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: Finanzamt  Tabelle 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2939 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz