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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:12:08 *
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Autor Thema: Finanzamt verrechnet Steuern von alter Firma auf die Neue ?  (Gelesen 741 mal)
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Gismo
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« am: 04. Juli 2008, 20:28:14 »

Hallo,

das Thema mit dem Fiskus beschäftigt mich sehr, habt ihr Rat ?

Mein Sachverhalt kurz im Überblick:

-   Ich befinde mich seit Sep. 07 im noch laufenden Regelinsolvenzverfahren
-   Alles läuft sehr gut ( keine Probleme)
-   Mein Gewerbe wurde kurz nach Eröffnung wieder freigegeben und geröhrt auch nicht mehr zur Masse
-   Habe die Firma Umbenannt, damit ich auch für mich einen Schlußstrich ziehen konnte.
-   Neues Geschäftskonto gemacht, alles OK !
-   Neue Steuernummer vom Finanzamt bekommen, OK
-   Und Firma läuft ganz gut

Jetzt komms,   shocked

Da ich ein Bauunternehmen habe und zurzeit für andere Bauunternehmen arbeite schreibe ich Nettorechnungen und Rechne nach  §13 UstG ab.
Das heißt, ich bekomme jeden Monat Geld vom Finanzamt wieder. Das ging auch alles ein paar Monate gut. Aber jetzt kommt ein Brief vom Fiskus in dem steht

Werter Herr……

Hiermit verrechnen wir Ihre Umsatzsteuerguthaben 2008……… €  mit der St. Nr.  ..572 mit den noch offenen Einkommenssteuer Schulden  mit der St.Nr. 178  von 1996.    fuchsteufelswild

Da mein Gewerbe freigegeben ist zählt es nicht mehr zur Masse und mein TH meint ich solle Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Er könne da nichts tun da das neue Gewerbe in nichts angeht. Das Finanzamt dürfe so etwas nicht einfach tun, da es hierzu keinerlei Rechtsgrundlagen gibt. Ich habe auch schon gelesen das die das einfach so machen, aber dürfen die das ? Bislang gibt es keinerlei Gesetze darüber. Meint auch mein Anwalt !

Wer weiß mehr....... 

Habt ihr Rat. Was soll ich machen ist jeden Monat in haufen Kohle !

Mfg.Gismo
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Feuerwald
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Danke
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« Antworten #1 am: 04. Juli 2008, 22:40:19 »

http://lexetius.com/2005,1612
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