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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:13:52 *
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Autor Thema: Finanzamtschulden übertragbar auf Ehegatten?  (Gelesen 1695 mal)
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mottenmann98
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« am: 12. Juli 2007, 12:58:57 »

Hallo!
Wie bereits schon berichtet, hat mein Mann am 24.05. Regelinsolvenz beantragt.  cry
Nachdem uns alles weg genommen wurde (Autos, Werkzeuge etc.) mußten wir nun auch noch Schulden innerhalb der Familie machen, um ein Auto zu erwerben, damit mein Mann zur Arbeit kommt. Hoffentlich reißt man uns das nicht auch noch unter dem Hintern weg. Dann hat sich das mit dem Job nämlich auch erledigt.  dntknw
Nun meine Frage. Heute bekam ich Post vom FA und zwar eine Vollstreckungsankündigung. Ich soll nun für die Schulden aufkommen, die durch das Gewerbe meines Mannes entstanden sind. Wir waren bzw. sind zusammen veranlagt. Ich bin aber Hausfrau und verfüge über kein eigenes Einkommen, lediglich Kindergeld 150 Euro und Unterhalt fürs Kind 300 Euro. Wie soll ich diese Schulden bezahlen? Was kann mich denn nun erwarten? Darf ich denn einen 400 Euro-Job ausüben und davon etwas behalten oder steckt sich das FA alles in die Tasche? Mein Mann verdient lediglich 1500 Euro brutto (ca. 1200 netto).
Kann mir bitte jemand helfen und sagen, wie ich mich jetzt verhalten soll!!!  cry

Gruß mottenmann98
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« Antworten #1 am: 13. Juli 2007, 17:48:00 »

Die Vollstreckungsankündigung gegen Sie wegen der Firmenschulden Ihres Mannes kann nicht sein.
Es kann möglich sein, dass eine Steuernachzahlung wegen gemeinsamer Veranlagung gekommen ist.
Sie sollten dem Vollstreckungsbeamten, der sicherlich bald auftaucht ihre finazielle Situation darlegen .
Pfändbar ist ja nichts. auch bei 400,- Job.
 
Wegen der Schulden die vor Insoeröffnung bestanden haben, kann nicht vollstreckt werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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mottenmann98
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« Antworten #2 am: 13. Juli 2007, 18:26:03 »

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort. Ist ja schon mal beruhigend zu wissen, daß ich meinen Kopf nicht dafür hinhalten muß. Es handelt sich tatsächlich um Einkommens- u. Kirchensteuer für das 1. und 2. Quartal 2007. Eigentlich ja auch schon komisch, da wir bereits Anfang April bei der Insolvenzberaterin waren, mein Mann sich dort für zahlungsunfähig erklärte und der Inso-Antrag auf den Weg ging.  gruebel
Wie kann ich dem Vollstreckungsbeamten denn meine finanzielle Situation darlegen? Was will er denn an Beweisen bzw. Unterlagen für meine Zahlungsunfähigkeit sehen? Geht er denn durch die ganze Wohnung und schaut nach, ob etwas zu pfänden ist? Das wurde doch schon vom IVG meines Mannes bei dessen Insolvenz getan. Fragen über Fragen. Bitte nochmals um Aufklärung und danke jetzt schon für die Antwort.

Gruß mottenmann98
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paps
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« Antworten #3 am: 28. August 2007, 19:14:41 »

Sie müssen ja lediglich ihre Zahlungsunfähigkeit darlegen.

ZB durch Bescheide der ARGE/des Arbeitsamtes.
Kindergeld ergibt sich ja aus der gesetzlichen Regelung.
Kindesunterhalt ist nicht pfändbar.
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 02. September 2007, 14:42:19 »

Hallo,

hier müssen Sie anders vorgehen.

Es handelt sich offensichtlich um Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2007.

Sie müssen beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass diese Zahlungen auf null gesetzt werden, da Ihr Mann nun nicht mehr selbständig arbeitet.

Bestehen noch Steuerschulden 2006 oder frühere Jahre ?

MfG

ThoFa
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« Antworten #4 am: 02. September 2007, 14:42:19 »



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