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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:18:57 *
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Autor Thema: Firma des Bruders vor Insolvenz / Finanzamt / Grundstück  (Gelesen 653 mal)
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gut-mann
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« am: 28. Februar 2011, 16:14:53 »

Hallo liebes Forum,

zum Fall:
Bruder hat eigenes Unternehmen (Einzelunternehmen), ist bereits im letzten Jahr durch FA zur Zahlung von Steuern verdonnert worden, die ich letztendlich für ihn als Drittschuldner übernommen habe (resultierend aus Erbengemeinschaft)... Im Gegenzug habe ich die Forderung, die ich dann gegen ihn hatte durch eine Umschreibung seines Grundstückanteils "gesichert", in der Hoffnung, die damals angefallenen Schulden wären vom Tisch, denn der Betrieb läuft eigentlich gut...

Nun sind weitere Forderungen aus einer Betriebsprüfung entstanden (Auflösung von Rückstellungen, Einkommensteuern, etc.), die nunmehr nicht mehr gedeckelt sind (EuP-Verfügung des FA liegt vor, Konto dicht). Ein weiteres Mal kann ich nicht eintreten, habe jedoch bedenken, dass durch diesen Umstand der drohenden Insolvenz, der damalig aufgesetzte "Vertrag" der Grundstücksübertragung durch Anfechtung eines Ins-Verwalters wieder aufgehoben werden und das Grundstück unter den Hammer kommen könnte.

Hat wer Erfahrungen damit oder gibt es Tipps zu dem Fall?

Achso: Eine weitere Person hat nun die Geschäfte (rückwirkende Gewerbeanmeldung, wusste gar nicht, dass das funktioniert) übernommen (anderer Firmen-Name, -Inhaber, verwandt[!!!]) und will nun die Rechnungen an die Auftraggeber stellen, um an die laufenden Forderungen zu kommen...

Hat jemand ne Idee, was da alles noch passieren könnte? Ich mags mir nicht ausmalen, meine Warnungen an den Bruder und an den neuen Firmen"chef" verlaufen im Sande, denn das will man nicht wissen...

Danke und Gruß,
der, der Gutes tun will...
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bertino
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« Antworten #1 am: 28. Februar 2011, 19:39:21 »

Guten Abend gut-man,

Ein herzliches Willkommen!

Können Sie bitte konkrete Zeitangaben zu den genannten Ereignissen machen?

1) durch eine Umschreibung seines Grundstückanteils "gesichert"
2) Nun sind weitere Forderungen aus einer Betriebsprüfung entstanden

Könnte der "Umstand der drohenden Insolvenz" sehr bald eintreten?

Wenn diese drei Ereignisse einander zeitlich relativ nahe liegen, dann würde sich der IV wohl über Benachteiligung von anderen Gläubigern, und daher auch über Anfechtung, Gedanken machen.

MfG

bertino
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gut-mann
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« Antworten #2 am: 28. Februar 2011, 22:06:06 »

Guten Abend bertino,

hier ein paar weitere Infos zum Sachverhalt:

Juni 2010: PuE-Verfügung des FA
Juni-Juli 2010: Zahlungen durch mich an das FA als Drittschuldner wg. Erbengem.
Juli 2010: Umschreibung des Grundstückanteils auf mich aus den Zahlungen an das FA

bis 01/2011 erstmal Ruhe weil Zahlungen aus Steuer- und sonstigen Schulden alle getätigt
01/2011: PuEV wg ausstehender USt 2009 (in der PuEV aus Juni 2010 nicht bekannt!!!) - getilgt
02/2011: Betriebsprüfung (2006-2008), mit Ergebnis: ESt-Nachzahlungen für 2006-2008 wg. Auflösung von RS
02/2011: ESt-Bescheid für 2009

Die Forderungen des FA belaufen sich nunmehr in einer Höhe, die vom Schuldner nicht mehr aufgebracht werden können, somit droht m. E. nach die Ins alsbald; der Termin bei der Schuldnerberatung steht fest...

Ich habe etwas davon gelesen, dass es unteschiedliche Zeiträume gibt, in denen diverse Fakten berücksichtigt werden: 3-Monatsfrist, 4 Jahre, 10 Jahre...

"Gesichert" ist im Falle der Umschreibung des GS vielleicht da falsche Wort  dntknw

Viele Dank an dieser Stelle erstmal für die Mühe der Antworten!!!

MfG,


Guten Abend gut-man,

Ein herzliches Willkommen!

Können Sie bitte konkrete Zeitangaben zu den genannten Ereignissen machen?

1) durch eine Umschreibung seines Grundstückanteils "gesichert"
2) Nun sind weitere Forderungen aus einer Betriebsprüfung entstanden

Könnte der "Umstand der drohenden Insolvenz" sehr bald eintreten?

Wenn diese drei Ereignisse einander zeitlich relativ nahe liegen, dann würde sich der IV wohl über Benachteiligung von anderen Gläubigern, und daher auch über Anfechtung, Gedanken machen.

MfG

bertino
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Maurice Garin
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« Antworten #3 am: 28. Februar 2011, 22:19:51 »

"Gesichert" ist im Falle der Umschreibung des GS vielleicht da falsche Wort  dntknw

Das klingt in der Tat so. Die Frage ist aber was das "richtige" Wort wäre.

Vermutlich gehörte das Grundstück zu einer Erbengemeinschaft. Wurde die schon auseinandergesetzt? Wenn ja, wurden dabei Ihre Zahlungen an das FA für den Bruder als Kaufpreis für dessen Anteil behandelt? Und wenn wieder ja, war dieser Kaufpreis angemessen für dessen Anteil? Ist die Umschreibung im Grundbuch schon erfolgt?

Die Sache mit dem Strohmann sollten Sie vielleicht auch noch etwas näher erläutern.   
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gut-mann
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« Antworten #4 am: 28. Februar 2011, 22:32:45 »

"Gesichert" ist im Falle der Umschreibung des GS vielleicht da falsche Wort  dntknw

Das klingt in der Tat so. Die Frage ist aber was das "richtige" Wort wäre.

Vermutlich gehörte das Grundstück zu einer Erbengemeinschaft. Wurde die schon auseinandergesetzt? Wenn ja, wurden dabei Ihre Zahlungen an das FA für den Bruder als Kaufpreis für dessen Anteil behandelt? Und wenn wieder ja, war dieser Kaufpreis angemessen für dessen Anteil? Ist die Umschreibung im Grundbuch schon erfolgt?

Die Sache mit dem Strohmann sollten Sie vielleicht auch noch etwas näher erläutern.  

Hallo,

Erbengem. ist korrekt: auseinandergesetzt = nein, da das GS noch bei anderen Beteiligten und mir im GB eingetragen ist (Eintragung bzw. Austragung des Bruders im GB erfolgte im Juli 2010)
Der "Kaufpreis" ist nach Recherche mit vergleichbaren GS und sich darauf befindlichen Objekten (1-Fam-Haus) zustande gekommen (abzgl. eines Abschlags bzgl. des Alters; Vergleichs-Objekt war ca. 25 Jahre jünger also nach dem unsrigen gebaut); Versteigerung ergibt sicherlich einen geringeren Wert :(

Achso: "Strohmann"??? Die Firma soll eigentlich regulär laufen, um direkt in die Geschäfte des Vorgängers einzusteigen.

MfG
« Letzte Änderung: 28. Februar 2011, 22:36:04 von gut-mann » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 28. Februar 2011, 22:32:45 »



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