Guten Abend bertino,
hier ein paar weitere Infos zum Sachverhalt:
Juni 2010: PuE-Verfügung des FA
Juni-Juli 2010: Zahlungen durch mich an das FA als Drittschuldner wg. Erbengem.
Juli 2010: Umschreibung des Grundstückanteils auf mich aus den Zahlungen an das FA
bis 01/2011 erstmal Ruhe weil Zahlungen aus Steuer- und sonstigen Schulden alle getätigt
01/2011: PuEV wg ausstehender USt 2009 (in der PuEV aus Juni 2010 nicht bekannt!!!) - getilgt
02/2011: Betriebsprüfung (2006-2008), mit Ergebnis: ESt-Nachzahlungen für 2006-2008 wg. Auflösung von RS
02/2011: ESt-Bescheid für 2009
Die Forderungen des FA belaufen sich nunmehr in einer Höhe, die vom Schuldner nicht mehr aufgebracht werden können, somit droht m. E. nach die Ins alsbald; der Termin bei der Schuldnerberatung steht fest...
Ich habe etwas davon gelesen, dass es unteschiedliche Zeiträume gibt, in denen diverse Fakten berücksichtigt werden: 3-Monatsfrist, 4 Jahre, 10 Jahre...
"Gesichert" ist im Falle der Umschreibung des GS vielleicht da falsche Wort

Viele Dank an dieser Stelle erstmal für die Mühe der Antworten!!!
MfG,
Guten Abend gut-man,
Ein herzliches Willkommen!
Können Sie bitte konkrete Zeitangaben zu den genannten Ereignissen machen?
1) durch eine Umschreibung seines Grundstückanteils "gesichert"
2) Nun sind weitere Forderungen aus einer Betriebsprüfung entstanden
Könnte der "Umstand der drohenden Insolvenz" sehr bald eintreten?
Wenn diese drei Ereignisse einander zeitlich relativ nahe liegen, dann würde sich der IV wohl über Benachteiligung von anderen Gläubigern, und daher auch über Anfechtung, Gedanken machen.
MfG
bertino