Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 13:25
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:25:20 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Firmenwagen  (Gelesen 346 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Melchem
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 1


« am: 18. Januar 2011, 07:42:29 »

Servus,

ich habe das Thema Firmenwagen schon im Internet und hier im Forum nachgeschaut, nachdem ich jedoch gestern mit der TH telefoniert habe bin ich nun doch etwas verwirrt und hoffe mir kann hier jemand nun helfen :)

Also ich habe vor kurzem erst eine Gehaltserhöhung bekommen, jedoch hat sich die Firma entschieden mir nun auch noch einen Firmenwagen anzubieten...
Dieser würde über die 1% Regelung in der Gehaltsabrechnung auftauchen.
Ich war bis dato der Meinung (auch durchs Nachlesen) das dieser Geldwerte Vorteil nun zu meinem Netto addiert wird und ich darauf meinen pfändbaren Betrag zahle.
Meine TH sagt mir, dass dies nicht so ist.
Sie gehe rein vom Auszahlungsbetrag aus, da ja der Firmenwagen wieder abgezogen wird und ich ja nicht mehr Geld zur Verfügung habe.
Was ist denn nun richtig? Sollte ich mir das schriftlich von Ihr geben lassen?
Ich habe keine Lust mich da irgendwie in die Nesseln zu setzen  undecided

Lieben Gruß
Melchem
 cheesy

Gespeichert
horst69
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 512

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 62


« Antworten #1 am: 18. Januar 2011, 09:13:49 »

Ich wurde meinen Mund halten und mich freuen.

Du hast den Firmenwagen bei deiner TH gemeldet, somit hast du deine Obliegenheit erfüllt !

Was Sie daraus macht ist Ihr Ding und in diesem Falle kommst du gut weg  thumbup
Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #2 am: 18. Januar 2011, 09:42:02 »

Hallo,

das ist kürzlich http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Pfaendung-vom-netto-was-auf-dem-Lohnzettel-steht--7660.html schon besprochen worden. Der Firmenwagen wird als geldwerter Vorteil vom pfändungsfreien Einkommen abgezogen, so dass unterm Strich deutlich weniger übrig bleibt. Das letzte Posting dort fasst es gut zusammen.

Man muss genau durchrechnen, ob es sich tatsächlich lohnt.

Wenn die TH das zunächst anders sieht mag das ja gut gehen. Aber wenn ein Gläubiger dahinter kommt und die abgeführte Zahlung anzweifelt und eine Nachberechnung fordert? Kann auch schiefgehen.

Gruß
Der_Alte
« Letzte Änderung: 18. Januar 2011, 09:45:05 von Der_Alte » Gespeichert

Es grüßt der Alte
Melchem
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 1


« Antworten #3 am: 18. Januar 2011, 09:50:49 »

Also auf gut deutsch:

Die TH sieht das anders als die gesetzliche Grundlage und wenn´s schiefgeht wäre ich derjenige, der es auszubaden hat?

Dann lass ich da wohl lieber die Finger von....Schade  sad
Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #4 am: 18. Januar 2011, 10:05:47 »

Hallo,

ich würde das mit dem Arbeitgeber mal durchrechnen. Wenn der Abzugsbetrag für den Firmenwagen die Vorteile (Kosten für eigenes Fahrzeug einschießlich Steuern, Versicherung, Verschleiß und Verbrauch) höher sind als der Abzugsbetrag, lohnt es sich trotzdem.
Dann den Arbeitgeber bitten, den Betrag gesetzeskonform abzuführen und schon gibt es kein Problem.

Also, Rechenknecht an und danach entscheiden.

Gruß
Der_Alte
Gespeichert

Es grüßt der Alte
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. Januar 2011, 10:05:47 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2726 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz