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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:25:32 *
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Autor Thema: Firmenwagen auf 1% Basis  (Gelesen 934 mal)
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hydrospace
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Danke
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« am: 23. November 2007, 10:29:25 »

Hallo,

ich fahre einen Firmenwagen mit der 1% Regelung.  Vor Abzug des geldwerten Vorteils liege ich über der Pfändungsgrenze, nach Abzug derer darunter. .   Sagen wir mal:

vor Abzug: 1475 EUR
nach Abzug: 1090 EUR

Welcher Wert wird zur Pfändung herangezogen?

Wie sieht es aus, wenn die private Nutzung komplett rausgestrichen wird, aber an der 1% Regelung seitens des AG festgehalten wird, um die Fahrtenbuchregelung zu umgehen?

Danke für die Hilfe

Hydrospace
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lucca_m
weiß was
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Karma: 4
Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
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« Antworten #1 am: 23. November 2007, 13:53:36 »

Eine Erklärung, ein Firmenwagen wird ausschließlich gewerblich genutzt, entbindet nicht von der 1% Regelung. Die gilt immer. Es sei denn, der Wagen ist von seiner Bauart ausschließlich gewerblich zu nutzen, z. B. ein Müllwagen oder ein Abschleppwagen. Die 1% Regelung ließe sich nur in Ausnahmefallen durch ein Fahrtenbuch umgehen. DAmit wäre aber dads Fahrzeug auch für den Chef privat tabu.

Pfändungsgrenz natürlich vor Abzug des gwV.
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