Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:25:44 *
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Autor Thema: Firmenwagenregelung und Reisekosten, wie Abzüge minimieren?  (Gelesen 4684 mal)
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Ratte
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« am: 19. Januar 2010, 20:45:28 »

Hallo,

bin seit 06/2008 in PI (Datum der Eröffnung). Bin seit 07/2008 beim jetzigen Arbeitgeber. Von Anfang an mit Geschäftswagen, über Fahrtenbuchregelung, d.h. Privatfahrten wurden ausgewiesen bzw. es wurden nur Geschäftsfahrten aufgeführt. Kosten für das KFZ nur Privat-Sprit bei mir, Rest Arb.geber.  Nun muss der Arb.geber alle Firmen-KFZ auf 1%-Regelung umstellen, da es Mecker gab vom Steuerprüfer. Diese Änderung wurde mir jetzt von der Buchhaltung probegerechnet, und ich verliere bzw. verlöre um 200,- EUR pro Monat durch Besteuerung des geldwerten Vorteils und gleichzeitige Anrechnung zum pfändbaren Einkommen. Allein dieses Pfänden unter Einberechnung eines Gehaltsbestandteiles, der mir wieder abgezogen wird ist m.E. eine Sauerei. Aber das ist ein anderes Thema. Nun kann ich mir jedenfalls nicht leisten, die besagten 200,- EUR pro Monat zu verlieren. Mein Arb.geber würde hier u.U. finanziell nachbessern, sofern nicht der komplette Differenzbetrag aufs Brutto drauf muss. Das wären dann nämlich schon zusätzliche 500,- EUR+X für den Arb.geber an Mehrbelastung...
Ich habe gelesen, daß z.B. Reisekostenzuschüsse bzw. -erstattungen nicht pfändbar sind. Dazu nun meine Frage, ob es bezüglich deren Höhe Einschränkungen gibt, oder ob der Arb.geber bestimmte Dinge beachten muss? Müssen diese Zahlungen, wenn pauschaliert gezahlt trotzdem abgerechnet bzw. gerechtfertigt werden? Gegenüber dem Treuhänder meine ich, nicht Arb.geber. Der ist auf meiner Seite!
Vielleicht kann ja jemand Infos beisteuern?!
Mein Arb.geber ist hier auch noch nicht so bewandert, da ich erster und bisher einziger Mitarbeiter mit Insolvenzthematik bin.
Danke vorab für etwaige Infos.

Ratte
« Letzte Änderung: 20. Januar 2010, 07:18:13 von Ratte » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 19. Januar 2010, 21:22:04 »

Ich mag Dich jetzt nicht enttäuschen, aber meine Rechnung zu den gewünschten Lohnsteigerungen schaut recht enttäuschend aus ... Das Pfändungssystem ist eben darauf angelegt, in erster Linie die Gläubiger zu befriedigen.

Bei mir sind es mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern (14 und 18) pro 500 Euro brutto mehr an Gehalt satte 74 Euro mehr an Netto.
Bei 1000 Euro dann eben ca. 148 Euro ...

Wenn einer bessere Zahlen und Ideen hat, bitte her damit ...  juchu

Anstelle der pauschalen Berechnung kann der geldwerte Vorteile auch anhand der tatsächlichen Kfz-Kosten ermittelt werden. Welche Methode günstiger ist, hängt nicht zuletzt von der Höhe der Kosten und dem Verhältnis beruflicher/privater Nutzung (Fahrtenbuch) ab.

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so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
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« Antworten #2 am: 20. Januar 2010, 00:18:59 »

Hallo,

bin in der gleichen Situation was den Firmenwagen angeht. Mein Arbeitgeber hat vor Eröffnung der PI von der 1% Regelung auf das Fahrtenbuch umgestellt, weil dies für mich günstiger kommt.
Wenn das Fahrtenbuch sauber geführt wird, konnte das FA bisher noch nie meckern!


viele Grüße
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Ratte
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« Antworten #3 am: 20. Januar 2010, 07:15:46 »

Ich mag Dich jetzt nicht enttäuschen, aber meine Rechnung zu den gewünschten Lohnsteigerungen schaut recht enttäuschend aus ...

...vielleicht wars von mir ja unglücklich formuliert. Es geht mir nicht um Gehaltssteigerung, sondern um Beibehaltung des status quo. Fahrtenbuch kommt nicht mehr in Frage, da es bis jetzt so läuft und umgestellt werden muss, auf 1%-Regelung.
Mich interessiert im Speziellen, ob es verbindliche Regelungen oder Grenzen für Reisekosten (die meines Wissens unpfändbar sind) gibt.

PS: Bei mir bedeuten 500,- mehr Brutto ca. 150,- mehr Netto, NACH Pfändungsabzug. Hat mir so unsere Buchhaltung berechnet...
« Letzte Änderung: 20. Januar 2010, 07:30:42 von Ratte » Gespeichert
Tags: firmenwagen   reisekosten   1%-Regelung   unpfändbar 
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