Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:26:36 *
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Autor Thema: Förderung nrw bank - wie ist die Haftungssituation  (Gelesen 1510 mal)
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blofeld
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« am: 24. März 2009, 11:32:19 »

Hallo an alle,

ich habe vor 2 Jahren eine GmbH gegründet und dafür eine Förderung der nrw Bank bekommen die meine Hausbank eingestielt hat.Nun stehe ich mit der Firma kurz vor der Überschuldung und bin mir nicht ganz sicher über die Konsequenzen einer Insolvenz.

Ganz konkret sind meine Fragen:
Für was hafte ich als alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer persönlich?
Was, wenn ich die Forderungen nicht bedienen kann? PI?
Welche Konsequenzen hääte über die geschäftliche Inso die PI für mich und meine Familie (nicht verheiratet, aber zusammenlebend und ein gemeinsames Kind)

Nach meinen Unterlagen habe ich für den Kontokorrentkredit bei meiner Hausbank persönlich gebürgt.
In den Unterlagen der NRW Bank steht, dass ich den kredit auf eigene Rechnung nehme. Weiterhin steht dort, dass 80% des Ausfallrisikos die NRW Bank übernimmt, 20% meine Hausbank.
Heisst das nun, dass ich die 50.000€ Gründungskredit nicht persönlich an der Backe habe und sich NRW Bank und Hausbank das Risiko teilen? Oder bin ich voll und ganz für die gesamte Summe persönlich haftbar? Insgesamt sprechen wir dann über 50T nrw Bank und 25T Hausbank, kommende Forderungen vom FA und ausbleibende Sozialleistungen on Top (z.Zt. noch alle gezahlt).

Ich habe mir nun eine Woche lang alles immer wieder genau durchgelesen (letzten Montag habe ich die Bilanz für 2008 bekommen) und stehe einfach auf der Stelle.
Die laufenden Kosten treiben mich immer weiter in Richtung Zahlungsunfähigkeit, neue Verbindlichkeiten würden mich sofort zur Insolvenz zwingen (damit ich mich nicht strafbar mache).
Die Auftragslage ist mehr als bescheiden, so dass ach eine positive Fortführungsprognose nicht mit reinstem Gewissen gemacht werden könnte.

Ich hoffe, es findet sich jemand, der sich mit Bankhaftung/Bürgschaften auskennt oder vielleicht aus eigener Erfahrung mit Krediten der nrw Bank berichten kann.

Vielen Dank schon mal im Voraus.
blofeld

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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 24. März 2009, 12:36:36 »


Heisst das nun, dass ich die 50.000€ Gründungskredit nicht persönlich an der Backe habe und sich NRW Bank und Hausbank das Risiko teilen?

-> nein, d.h. Sie haften in aller Regel voll und gänzlich, nur die Hansbank wird von der Haftung befreit.

Oder bin ich voll und ganz für die gesamte Summe persönlich haftbar?

-> ja, das ist allg. zu vermuten. 

Insgesamt sprechen wir dann über 50T nrw Bank und 25T Hausbank, kommende Forderungen vom FA und ausbleibende Sozialleistungen on Top (z.Zt. noch alle gezahlt).

-> Bei Sozialleistungen kann es schnell haarig werden. Auch das FA kann eine Duschgriffshaftung versuchen.

Tipp: Geordneten Ausstieg vorbereiten, um weiteren Schaden zu vermeiden.
a) bzgl. der GmbH
und
b) angesichts der Bankschulden, für die Sie vermutlich haften, ein eigenes, persönliches (Regel- oder Verbraucher)Insolvenzverfahren prüfen, wenn keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich ist.
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foxtra
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« Antworten #2 am: 24. März 2009, 18:59:25 »


-> Bei Sozialleistungen kann es schnell haarig werden. Auch das FA kann eine Duschgriffshaftung versuchen.


Hallo, Feuerwald,

was, bitte, ist eine "Duschgriffshaftung"? Eine Haftung für den Griff in der Dusche?  gruebel
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 24. März 2009, 19:46:25 »

ja das ist schon sonderbar.
Ich weiss auch nicht wer diesen Begriff mit der Dusche geprägt hat, einmal drin im Kopf, kann man nicht anders ... kommt immer wieder mal raus.

Soweit mir bekannt hat die Duschgriffshaftung ihren Ursprung in einem  alten Sprichwort, das von einer Person handelt, die vom Regen in die Traufe kommt.

Übersetzt in unsere Zeit dürfte die Duschgriffshaftung  sozusagen der direkte Weg vom Regen unter Umgehung der Traufe in die Sch***  sein.

So genau weiss ich das aber selbst nicht.

 
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makro
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« Antworten #4 am: 24. März 2009, 23:15:23 »

kann es denn sein das ihr die Durchgriffshaftung meint?!

http://de.wikipedia.org/wiki/Durchgriffshaftung

Der Kredit mit der NRW-Bank dürfte eine ganz normale Forderung der Bank sein, wie die das mit der NRW-Bank klärt kann ihnen egal sein. Ich selbst habe Kredite der Spk. mit dabei bei der die KFW auch mit haftet. Die Forderung wurde ganz normal zu 100% zur Tabelle angemeldet, wie die Spk. das mit der KFW klärtmist mir egal.

Makro
« Letzte Änderung: 24. März 2009, 23:20:56 von makro » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 24. März 2009, 23:15:23 »



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blofeld
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« Antworten #5 am: 25. März 2009, 09:50:58 »

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Ich werde wohl eine detaillierte Beratung beim Profi in Angrtif nehmen müssen um alles konkret zu durchleuchten.

Bei der bank anrufen und fragen wie es mit der Haftung bei der NRW Bank aussieht ist wohl eher nicht so schlau, oder?
Wenn die sich den Grund nur denken können machen die mir SOFORT das Konto und den Dispo zu, richtig?

Wie läuft so eine Beratung in der Regel ab, in erster Linie: wie wird sie finanziert (bin privat auch voll am Limit da ich mir selbst schon 3 Monate kein Gehalt gezahlt habe).

Wer hat eventuell einen Tipp, zu wem ich vertrauensvoll gehen kann? Ist ThoFa ein Profi auf dem Gebiet?

Fragen über Fragen  huh
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 25. März 2009, 11:11:22 »


"wie wird sie finanziert "

Insolvenzberatung für die GmbH?
-> Da ist 100 % Selbstfinanzie0rung angesagt

Sanierungsberatung für die GmbH?
-> 50 % Beratungskostenzuschuss aus der Staatskasse möglich (ab ca.15.04. verfügbar)

oder
 
-> der sog. "RunderTisch" über die IHK ... na ja, wird nichts nützen, wenn es keine Sanierungskonzepte gibt. 

---------------------------------

Sanierungs-/Insolvenzberatung für den Unternehmer als natürliche Person (Mensch)
-> entweder wie a) aus eigener Tasche
oder 
b) als noch Selbständiger über  Caritas + Co  zum "Sondertarif" (bspw. hier in der Ecke ca. 90,- Euro für die Erst(!)Beratung, weiteres kostet mehr, was inhaltlich entsprechend bescheiden ausfallen wird).

-------------------------

Alternativen:

Insolvenzrechtliche, anwaltliche Erstberatung ab. ca. 100,-- zus. 19 %, wenn man weiss wo.
Eine Erstberatung hilft i.d.R. nicht über den Berg.
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 25. März 2009, 14:42:59 »

Ist ThoFa ein Profi auf dem Gebiet?

Ja  wink
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paps
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« Antworten #8 am: 26. März 2009, 21:10:14 »

ganz laienhaft dürfte Feuerwald auch nicht durch die Gegend laufen. gruebel
Sorry Thofa. wink
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: förderung haftung 
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