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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:27:24 *
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Autor Thema: Forderung aus ARGE II  (Gelesen 309 mal)
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« am: 03. März 2010, 16:31:44 »

Hallo,
gehen Forderungen aus ARGE II gegen mich mit in das Regelinsolvenzverfahren?
LG
Malte
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KSC


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« Antworten #1 am: 03. März 2010, 16:59:54 »

Hallo,

du musst alle Gläubiger angeben.

Gruß KSC
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Alles-wird-gut
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« Antworten #2 am: 03. März 2010, 17:06:48 »

Ok, das hab ich auch. Trotzdem ist jetzt noch einmal eine Forderung vom der ARGE bei mir aufgelaufen. Das erste mal von der Regionaldirektion und jetzt nach der Meldung von der regionalen Stelle.

LG
Malte
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« Antworten #3 am: 03. März 2010, 17:14:02 »

Hallo,

wichtig ist, das jeder Gläubiger / jede Forderungen beim Insolvenzverwalter angegeben wird. Einfach nachreichen.  thumbup

LG
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« Antworten #4 am: 03. März 2010, 17:44:42 »

Hallo,

wichtig ist, das jeder Gläubiger / jede Forderungen beim Insolvenzverwalter angegeben wird. Einfach nachreichen.  thumbup

LG

Da ich die Forderung ja an sich schon eingereicht habe, werde ich die Wiederholung der Forderung aber nicht noch mal einreichen. Das führt ja eher zur Verwirrung als das da jemand was von hat. Ich hab das ja schriftlich.
Danke!
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« Antworten #4 am: 03. März 2010, 17:44:42 »



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« Antworten #5 am: 03. März 2010, 17:47:48 »

Hatte auch einen Gläubiger, sollte dennoch alle Rechnungen bzw. Mahnungen die ich erhalte dem Insolvenzverwalter schicken. Ich würde es vorsichtshalber tun.
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Alles-wird-gut
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« Antworten #6 am: 03. März 2010, 17:52:27 »

Ok, werd ich dann doch mal machen, wenn so eine konkrete Erfahrung vor liegt.
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« Antworten #7 am: 03. März 2010, 18:09:59 »

Es schadet nie, lieber zuviel als 1x zu wenig  thumbup
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