Ich muß also für Mai, Juni, Juli Beiträge an die KV zahlen. Da ich Null Einkommen hatte, heißt das das fiktive Mindesteinkommen (ca. 850 Euro) wird Berechnungsgrundlage. Ist das so richtig?
Ja im Grunde schon wenn nicht privat versichert.
Die werden da wahrscheinlich die Benemessungsgrundlage für ALG II Bezieher zu Grunde gelegt haben, aktuell EUR 881 - kann sein dass das 2010 irgendwas um die 850 war.
Die Beiträge sind dann der Beitragssatz mal Bemessungsgrundlage, also vermutlich sowas um die 120 EUR pro Monat. Also die Beiträge sind zu bezahlen für Mai/Juni/Juli da nach Insolvenzeröffnung.
Eine Ratenzahlung aus dem pfändungsfreien Einkommen ist keine Gläubigerbegünstigung.
Vielleicht kann man einen Betrag von 30 oder 35 EUR im Monat zahlen, dann wäre die Forderung in einem Jahr weg.