Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 13:31
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:31:53 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Forderung nach Schlusstermin  (Gelesen 1193 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
svennii
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 44

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1



WWW
« am: 02. Juni 2007, 17:10:07 »

Hallo allseits,

ich hätte da nochmal eine Frage bezüglich meiner Frau. Von unserem Insolvenzverwalter bekamen wir diesbezüglich nicht wirklich Aufklärung.
Bei meiner Frau wurde die Insolvenz 4/2006 eröffnet und in 10/2006 war der Schlusstermin.  In 11/2006 kam der Beschluss diesbezüglich und seit 2/2007 befindet sie sich in der Wohlverhaltensphase. Nun kam in 10/2006 nach dem Schlusstermin ein Schreiben vom Amtsgericht, wo ein Schuldner wohl Klage eingereicht hat und das Ganze nach §240 ZPo unterbrochen wurde. Meine Frau hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, diesen Schuldner aber vergessen bei der Gläubigerliste anzugeben, weil es schon länger herlag. Was passiert mit dieser Forderung? Wird dieses Zivilverfahren nach den 6 Jahren Insolvenz wieder aufgerollt und durchgezogen oder fällt der Gläubiger auch unter die Restschuldbefreiung, da er ja unwissentlich vergessen wurde?  Wie gesagt unser IV konnte uns nur dazu sagen, dass das Verfahren jetzt unterbrochen ist wegen Insolvenz, aber soviel wussten wir vorher auch, denn das stand ja schon im Schreiben vom Gericht.
Weiss einer hierzu etwas? Vielen Dank für eure Antworten und schönen Tag noch.
Gespeichert

Gruß svennii
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 02. Juni 2007, 19:49:42 »

Hallo,

entstand die Forderung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ?

MfG

ThoFa
Gespeichert

svennii
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 44

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1



WWW
« Antworten #2 am: 03. Juni 2007, 07:18:54 »

ja diese Forderung ist aus 9/2004 und in 1/2005 wurde Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, da es sich um eine unberrechtigte Bankabbuchung handelte.
Gespeichert

Gruß svennii
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #3 am: 03. Juni 2007, 11:00:50 »

Hallo,

dann handelt es sich sich um eine Insolvenzforderung, die ebenfalls unter die RSB fällt.

MfG

ThoFa
Gespeichert

svennii
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 44

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1



WWW
« Antworten #4 am: 03. Juni 2007, 13:13:42 »

vielen Dank, dann sind wir ja beruhigt. Aber kann mir noch einer sagen, warum dieses Verfahren dann wegen Insolvenz unterbrochen wurde und nicht gleich abgeschlossen wurde? Weil im Moment hört es sich ja so an, als würde dieses Zivilverfahren nach den 6 Jahren wieder aufgenommen werden.
Gespeichert

Gruß svennii
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. Juni 2007, 13:13:42 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.274 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz