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dirkbln
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« am: 05. November 2009, 11:16:34 » |
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Hallo,
ich habe eine Forderung von Creditreform im Auftrag der Versatel bekommen, angeblich aus dem jahre 2004. Laut Informationen durch Creditreform erging Anfang 2005 eine Mahnbescheid. Seit dem passierte nichts, weder eine Mahnung oder sonstwas. Es gab einen Eintrag in der Schufa, der vor gut 1 Jahr verschwunden ist. Jetzt fordert plötzlich Creditreform knapp 600€ für eine angeblich offenen Forderung in Höhe von ca. 300€. Versatel hat mich auch nicht gekündigt o.ä.
Meine Frage: Ist diese Forderung nicht schon verjährt? Was kann ich tun, hab bisher Widerspruch bei Creditreform eingelegt und eine Beschwerde an Versatel geschrieben, die allerdings 4-6 Wochen brauchen :(
Eine schnelle Hilfe wäre super
Vielen Dank
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 05. November 2009, 12:38:58 » |
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wurde 2005 ein Mahnbescheid erlassen? Wurde Widerspruch dagegen eingelegt? Besteht der Vertrag heute noch, weil Sie schreiben "Versatel hat mich auch nicht gekündigt ".
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dirkbln
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« Antworten #2 am: 05. November 2009, 12:45:48 » |
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Es existieren für meinen Namen 2 Kundennummern, da damals Versatel die BerliKomm übernommen hat. Das schlimme daran ist ich kann mich absolut nicht an diesen Mahnbescheid von Anfang 2005 erinnern und ich habe alle Unterlagen immer ordentlich sortiert und abgelegt.
Ja, es besteht bis heute ein Vertrag mit versatel, doe Hotline war auch verwundert darüber das seit Ende 2004 keinerlei Mahnungen etc. an mich raus gegangen sind.
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paps
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« Antworten #3 am: 05. November 2009, 17:12:59 » |
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Die Forderung sollte verjährt sein. Ich hoffe Sie haben im Schreiben an Creditreform nicht allzuviel zur Forderung selber geschrieben. Nicht dass die jetzt noch ein Anerkenntnis daraus basteln.
Ich hoffe Siie haben sich Datum, Zeit und Namen der Hotlineperson notiert. Denn keinen Schriftverkehr seit 2004 zu haben deutet doch sehr auf Verjährung hin.
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dirkbln
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« Antworten #4 am: 05. November 2009, 17:20:04 » |
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Also ich habe der Forderung widersprochen da laut meinen Unterlagen nichts offen ist. Die haben mir dann eine Forderungsaufstellung und eine Kopie des Mahnbescheides geschickt. Creditreform schrieb sie hätten einen Titel der 30 jahre lang vollstreckt werden kann, aber das gibt es doch gar nicht mehr bzw. nicht bei einem Mahnbescheid oder?
Gibt es denn irgendwie etwas auf das ich mich berufen kann? Also Verjährung laut Parapgraph... XYZ ?
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« Antworten #4 am: 05. November 2009, 17:20:04 » |
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paps
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« Antworten #5 am: 05. November 2009, 17:35:53 » |
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Telefonrechnung 3 Jahre Jahresende+Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Ein Mahnbescheid ist kein Titel.
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« Antworten #6 am: 05. November 2009, 19:59:35 » |
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Gibt es da irgendein Musterschreiben oder reicht es einfach darauf hinzuweisen und auf die paragraphen hinzuweisen?
Vielen Dan schon mal :)
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paps
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« Antworten #7 am: 05. November 2009, 20:51:01 » |
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Wenn die nur einen MB als Kopie beigefügt haben, senden Sie ein Einschreiben hinterher und berufen sich auf die "Einrede der Verjaährung nach §§ 195, 199 BGB". Wenn aber die Forderung wirklich nicht entstanden ist und auch aus dem MB nicht eindeutig hervorgeht, dass es diese gab, sollte der Widerspruch an das Inkasso erst einmal reichen. ----------------- Im Übrigen sollten Sie, wenn es möglich ist mal prüfen, ob Telekomrechnungen aus dieser zeit zurückgegangen sind. Es war und ist bei T üblich , Fremdforderungen bei einem Rücklauf der Ursprungsrechnung in der folgenden Buchung nicht zu berücksichtigen. Nach den eigenen Duldungsregeln ist die T nicht für die Beitreibung der rückständigen Forderungen zuständig. Muß aber nach Telekommunikationsgesetz die Beträge in der lfd. Rechnung mit einziehen.
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« Antworten #8 am: 05. November 2009, 21:16:35 » |
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Hab denen erstmal ein Fax geschickt und sie auf die Verjährung aufmerksam gemacht. Hoffe das reicht aus und die lassen mich in Ruhe.
Vielen Dank
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« Antworten #9 am: 12. November 2009, 20:05:32 » |
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Hallo,
heute kam eine Antwort von Creditreform in dem mitgeteilt wird die Forderung wurde bereits tituliert und somit eine 30jährige Verjährungsfrist gelten würde. In Kopie wird mir jedoch immer nur ein Mahnbescheid geschickt. Ist das nun doch ein Titel oder kann ich mich auf irgendeinen Paragraphen berufen das ein Mahnbescheid kein Titel ist?
MfG
Dirk
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« Antworten #10 am: 12. November 2009, 20:28:39 » |
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Ein Mahnbescheid ist ein Mahnbescheid und wenn man der dortigen Forderung nicht wiederspricht gibt es einen Vollstreckungsbescheid (der Titel) aber das steht dann auch oben drauf.
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« Antworten #11 am: 12. November 2009, 20:30:25 » |
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Es kam aber nie wieder was seit anfang 2005 das ist ja das eigenartige daran :(
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Dauerstress
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« Antworten #12 am: 12. November 2009, 21:03:54 » |
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Ein Mahnbescheid ist ein Mahnbescheid und wenn man der dortigen Forderung nicht wiederspricht gibt es einen Vollstreckungsbescheid (der Titel) aber das steht dann auch oben drauf.
Ein Vollstreckungsbescheid muss aber auch separat beantragt werden. Reagiert der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid, legt also keinen Widerspruch ein, so kann das Gericht auf Antrag einen Volstreckungsbescheid erlassen. Der wird dann entweder per Post zugestellt oder der Gerichtsvollzieher bringt ihn mit und schaut gleich, ob er das Geld eintreiben kann. Verpennt der Gläubiger die Beantragung des Vollstreckungsbescheids, hat er auch keinen Titel und dann gelten die ganz normalen Verjährungsfristen.
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dirkbln
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« Antworten #13 am: 12. November 2009, 21:29:47 » |
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Was heisst das denn jetzt ganz genau? kann ich davon ausgehen da mir creditreform nur eine kopie vom mahnbescheid geschickt hat das kein vollstreckungsbescheid vorliegt und dementsprechend die 3jährige verjährung eingetreten ist? das ist echt unglaublich mit dieser firma... die beträge unterscheiden sich teilweise von schreiben zu schreiben und aus knapp 300€ sind es knapp 600... echt fett :(
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paps
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« Antworten #14 am: 12. November 2009, 21:33:30 » |
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Ja. Ein MB ist kein VB.
Aber bloß nicht mit irgend einem Wort die Forderung anerkennen.
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« Letzte Änderung: 12. November 2009, 21:36:39 von paps »
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