Guten Tag,
also ich befinde mich im Regelinsolvenzverfahren, wobei einige Krankenkassen Forderungen aus unerlaubter Handlung angemeldet habe. Diesen habe ich widersprochen (persönlich bei Gericht beim einem gesonderten Prüfungstermin)
Nun schreibt mich eine Krankenkasse an ich solle den Widerspruch zurücknehmen was ich natürlich nicht machen werde.
Jetzt jedoch meine Frage:
Soll ich der Krankenkasse meine Begründungen mitteilen (Betrag zu hoch, da auch Beiträge erhoben werden die nach Insolvenzsantrag fällig waren bzw. entstanden sind / Eine Zahlung wurde nicht ausschließlich als AN-Anteil gebucht obwohl Zahlungszweck angegeben war) ?
Oder soll ich warten bis die Krankenkasse eine Feststellungsklage einreicht? Vielleicht macht sie es ja nicht. Oder wenn Sie es macht habe ich schon eine Erklärung abgegeben die ich vielleicht missverständlich formuliert habe?

Meldet euch mal wenn ich damit Erfahrungen gesammelt habt?
Tschau und schon mal besten Dank.