Hallo,
ich kenne persönlich nur einen guten Berater.

Wenn Sie einen Insolvenzplan erfolgreich durchführen, gibt es keine Restschuldbefreiungsphase, ergo gibt es auch keine Ankündigung und/oder Erteilung der RSB.
Die Annahme des Insolvenzplanes hat die Wirkung eines Vergleiches und entfaltet Ihre Wirkung mit Annahme und Erfüllung des Plans. Also müssen Sie selbstverständlich auch keine sechs Jahre warten.
Den Verlust können Sie ganz normal in Ihrer Steuererklärung angeben und gem. den steuerrechtlichen Vorgaben als Verlustvortrag übernehmen.
MfG
ThoFa