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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:39:18 *
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Autor Thema: Forderungsverzicht durch Gläubiger  (Gelesen 1902 mal)
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rubenspower
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« am: 23. November 2007, 11:19:32 »

Ich befinde mich im Verbraucherinsolvenzverfahren (eröffnet - Schlußtermin war noch nicht)

Jetzt würde mich interessieren wenn ein Dritter eine Forderung bezahlt und der Gläubiger erklärt Forderungsverzicht, in welcher Phase des Verfahrens kann dies der Gläubiger immer? oder nur bis zum Schlußtermin?

Der TH hat übrigens nichts dagegen wenn ein DRITTER die Forderung begleicht, dies habe ich sogar schriftl.
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 23. November 2007, 13:39:50 »

Ist ja schön, dass Sie das schriftlich haben. Wenn ich als ein am Verfahren beteiligter Gläubiger davon Wind bekommen, dass einer meiner "Leidensgenossen" vom wem auch immer KOMPLETT! bezahlt wurde, würde ich erstmal auf die Barrikaden gehen und Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

Und was nützt in so einem Fall das Schriftliche? Übernimmt der Treuhänder dann den Rest Ihrer Schulden?
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paps
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« Antworten #2 am: 23. November 2007, 18:04:49 »

In diesem Fall wohl ehr nicht, da der Gläubiger vbuH angemeldet hat und dies auch rechtskräftig ist (war doch so?)

Ich würde trotzdem bis nach dem Schlußtermin warten.
Dann wäre die vbuH auch insolvenzsicher.
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rubenspower
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« Antworten #3 am: 23. November 2007, 18:23:46 »

Leider hat dieser Gläubiger nicht angemeldet bis jetzt.
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rubenspower
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« Antworten #4 am: 23. November 2007, 18:25:38 »

Und der TH meinte wenn ein DRITTER bezahlt wäre es o.k. Ich will aber keine Gläubigerbegünstigung begehen oder einen anderen gravierenden Fehler begehen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. November 2007, 18:25:38 »



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paps
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« Antworten #5 am: 24. November 2007, 15:36:05 »

Wenn er nicht (!) anmeldet, sollten Sie gerade bis nach dem Schlußtermin warten.

Dann hat er nämlich kaum noch die  Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen.
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