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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 12. Februar 2012, 06:03:12 *
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Autor Thema: Frage an Paps  (Gelesen 994 mal)
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KSC


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« am: 07. März 2010, 22:53:17 »

Hallo Paps,

ich bräuchte mal schnell Ihre Hilfe  thumbup

Ich habe den Hauptschulabschluss im Jahr 2006 erfolgreich absolviert. Nach der Hauptschule, war ich Schüler der Berufsfachschule für Büro und Handel bis Ende 2007. Mitte 2008 habe ich mich mit einem Online-Shop selbständig machen wollen, dies hat aber aus finanziellen Gründen (weil ich auf diese Kredithaie hereingefallen bin) nicht geklappt. Da es ja dann immer mehr wurde (obwohl die garkeine Forderung gegen mich erheben dürfen, ich das aber nicht wusste) habe ich das Regelinsolvenzverfahren angemeldet, was auch im Juni 09 eröffnet worden ist. Beim Gutachten des Insolvenzverwalters steht:

Deckung der Verfahrenskosten

Die Kosten des Verfahrens sind nicht gedeckt.

Es besteht keinerlei Barmittel oder Forderungen gegen Dritte. Sonstige Vermögensgegenstände, die für die Insolvenzmasse verwertbar wären, sind ebenfalls nicht bekannt. Der Schuldner hat dies glaubhaft versichert.

Der Schuldner beabsichtigt, als Aushilfe bei einem Nettomarkt tätig zu sein und bebsichtigt auch, eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im Sommer 2010 zu beginnen. Bis dahin wird er versuchen, als Aushilfe zu arbeiten. Andere berufliche Perspektiven bestehen ohne Ausbildung derzeit nicht. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass der Schuldner in der Lage sein wird, pfändbare Nettobezüge während der Dauer des Insolvenzverfahrens zu erzielen. Insbesondere werden diese nicht ausreichen um die Kosten des Verfahrens zu decken.

(Da sich, die Polizei nicht meldete, habe ich keine Forderung gegen Dritte am Anfang angegeben, sofort, als ich den Brief vom AG bekommen habe, habe ich es nachgemeldet, die Aufforderung den Betrag ihm zu überweißen, sind die 2 Betrüger nicht nachgekommen, haben auch nicht reagiert).

Nun habe ich mir Gedanken gemacht. Ich möchte ab September 2010 die Abendrealschule besuchen, mich anstrengen und den Abschluss mindestens zwischen 1 und 2,6 schaffen. Sollte ich dies erreichen, ist eine "gute" Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel o.ä gesichert. Aus Verzweiflung, bewerbe ich mich schon bei Bäckereien oder Fleischereien und bekomme sogar dort Absagen. Das wäre meine letzte Chance, das Ruder nocheinmal in`s gute wenden zu können.
Die Realschule (Privatschule) kostet im Jahr 300€. Möchte bis Sept. versuchen, bei einer Zeitarbeitsfirma auf Teil- oder Vollzeit unterzukommen und mir eben die 300€ ansparen. Bevor ich den Abschluss habe, und somit eine Ausbildung beginne, möchte ich mich aus der WVP durch einen Vergleich kaufen, sodass ich dem Ausbilder dies nichtmehr erklären muss und ich die Sache beendet habe.

Meine Fragen:

1.) Darf mir der IV das mit der Abendrealschule (wenn ich trotzdem auf 400€ Basis (+Kindergeld) , oder Teilzeit arbeiten gehe) verbieten? Pfändbar wäre ja bei beiden Seiten nichts?

2.) Was soll mein Vater (oder auch ich, wenn ich soviel sparen kann) den Gläubigern anbieten bzw. wieviel Prozent? 2 Leute haben unerlaubte Handlung angemeldet (insg.1200€) der Rest ist ganz normal. Gesamtschulden sind es ca. 4300€ (könnten noch mehr werden, da viele garnicht angemeldet haben) ich rechne mit 4800€.

3.) Sollte es zu einem Vergleich während der WVP kommen, kann ich dann die Verfahrens bzw. Treuhänder/Insolvenzverwalter Kosten per Raten bezahlen und bekomme ich die Restschuldbefreiung erst wenn ich die Raten bezahlt habe?


Wäre für eine Antwort echt dankbar.



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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 07. März 2010, 23:31:06 »

1.) Darf mir der IV das mit der Abendrealschule (wenn ich trotzdem auf 400€ Basis (+Kindergeld) , oder Teilzeit arbeiten gehe) verbieten?

- Der IV darf Ihnen gar nichts "verbieten".


bekomme ich die (vorzeitige) Restschuldbefreiung erst wenn ich die Raten (die Verfahrenskosten) bezahlt habe?

- so wird es sein.

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KSC


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« Antworten #2 am: 07. März 2010, 23:33:25 »

Wiederum, wenn ich die (noch ca.) 5 Jahre durchziehe, bekomme ich ja die Restschuldbefreiung erteilt und zahle anschl. die Verfahrenskosten?

So kompliziert und der IV beantwortet nichts  sad
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paps
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« Antworten #3 am: 07. März 2010, 23:35:53 »

zu 2.)

Warten Sie doch erstmal ab, was nach dem Schlußtermin für Tabellenforderungen da sind und wieviel der IV sich entnehmen darf.
Dann haben Sie einen realen Wert, über den zu verhandeln lohnt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Feuerwald
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« Antworten #4 am: 07. März 2010, 23:36:54 »

und zahle anschl. die Verfahrenskosten?

- nein, wenn die gestundete Verfahrenkosten auch bis zur Erteilung der RSB nach 6 Jahren nicht bereinigt werden konnten, bspw. weil nichts pfändbar war, wirkt die Stundung noch max. 4 Jahre nach. Dann werden die Verfahrenkoten erlassen.


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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. März 2010, 23:36:54 »



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« Antworten #5 am: 07. März 2010, 23:39:12 »

Was würden Sie mir raten? Mir geht es speziell darum da ich 1.) ein schlechtes Gewissen habe und 2.) wie ich das meinem zukünftigen Arbeitgeber erklären soll. Bin eben hin und her gerissen.
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 07. März 2010, 23:47:23 »

Sie sollten etwas zur Ruhe kommen. Gewissenskonflikte sind fehl am Platz. Argumente für den Arbeitgeber (irgendwann) sollte man sich dann überleben, wenn es soweit ist. Da auch Forderungen aus vors.. begangener unerlaubter Handlung angemeldet wurden (haben Sie diese bestritten?), ist es fraglich, ob sich diese Gläubiger auf einen Vergleich einlassen werden, da diese Forderungen von der RSB ja ausgenommen sind.


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« Antworten #7 am: 07. März 2010, 23:53:09 »

Nein, ich war damals 18 und hatte keine Ahnung von Insolvenz. Das einzigste, was ich wusste ist, das ich schuldenfrei werde  biggrin

Naja, wenn ich an ihrer Stelle stehen würde, hätte ich es auch gedacht, war aber keine Absicht, also keine tatsächliche unerlaubte Handlung. War eben jung, und dumm damals um ehrlich zu sein.

Beispiel:

Wenn es klingelt, denke ich immer das ein Gläubiger vor der Türe steht, evtl. mit Gewalt oder sonstwas versucht "Geld" zu holen. Auf der anderen Seite, denke ich eben, lass es doch laufen, die meisten kriegen eh nichts. Denke jeden Tag, oft darüber nach, was ich tun soll, hab halt keiner mit dem ich reden kann zu Hause, weil es keinen interessiert. Einmal denke ich das, und dann das, und dann wieder das usw.

Möchte den bestmöglichen Weg gehen, möchte ja auch was erreichen im Leben und nicht wegen dieser Geschichte, das ganze Leben lang, nichts erreichen
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« Antworten #8 am: 08. März 2010, 16:11:39 »

War eben bei der Zeitarbeits-Firma, die möchten mich einstellen, sobald ein Auftrag kommt, kann ich anfangen laut der Mitarbeiterin. Würde dann ca. 1050-1100€ Netto verdienen. Da ich im Moment NICHTS habe, ist das natürlich viel Geld.

Wenn ich dann ab Sept. die Abendrealschule mache, +400€Job(u.KG) oder Teilzeit = bekomme ich dann die RSB versagt?

Ist halt für meine Zukunft besser.
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« Antworten #9 am: 08. März 2010, 18:04:28 »

ganz ehrlich du machst dir zuviele gedanken.
aber wenn du abendschule machst denke ich nicht das dir die RSB versagt wird solange du noch arbeiten gehst und da kannst auch trotzdem noch vollzeit arbeiten gehen den deswegen heißt abendschule ja abendschule damit man tagsüber noch arbeiten kann.
schau doch einfach mal im internet ab wann die RSB versagt wird.findest du unter google gib das einfach da ein.
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« Antworten #10 am: 08. März 2010, 18:12:45 »

Nenene. Wenn ich die Abendrealschule mache, dann brauche ich auch Zeit zum lernen etc. Da geht nur ein Teilzeitjob oder eben 400€ + Kindergeld die ich dann noch erhalten könnte. Aber 8 Std Arbeiten + 4-5 Stunden Schule, ne, ich muss auch den Abschluss gut hinbekommen. So hätte ich die Garantie, eine gute Ausbildung machen zu dürfen. Aber Vollzeit + noch 4-5 Std Schule + mindestens 2 Stunden lernen am Tag mach ich nicht, da kann er sich auf den Kopf stellen.
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« Antworten #11 am: 08. März 2010, 18:23:23 »

da erklärst du da dein Th so das du das machen willst weil es halt besser für deine zukunft ist und ausbildung das du die ausbildung brauchst um mal richtig arbeiten zu gehen sagst aber dan gleich mit dazu das du noch auf 400,00€ basis arbeiten gehen willst und das da noch das kindergeld dazu kommt und machst mit den dan halt auch gleich eine ratenzahlung für die gerichtskosten aus das macht einen guten eindruck.
aber wenn du dir wirklich sehr unsicher bist frag lieber nochmal auf gericht nach den weiß halt nicht wie das dan ist wenn du arbeiten gehst und dan kündigst um in die abendschule zu machen da könnte es da schwierigkeiten geben.
schau einfach mal unter www.gesetzeiminternet.de findest du auch bei google oder hier im forum hab da auch schon ein thread aufgemacht versagung der RSB und da steht auch alles nochmal drin.
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« Antworten #12 am: 08. März 2010, 18:28:35 »

Deswegen hoffe ich das Feuerwald, Paps etc was dazu schreiben, die Ahnung davon haben. Im Gutachten steht ja, das er keine pfändbaren Nettobezüge erwartet.
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« Antworten #13 am: 08. März 2010, 18:39:54 »

naja aber wenn du dan arbeiten gehst ist ja pfändbares einkommen da und ich weiß halt nicht ob ihn das gefällt wenn du sagst ich hab jetzt den job gekündigt um in die abendschule zu gehen und es da kein pfändbares einkommen gibt ich denke mal es wird ihn nicht gefallen würde dir ja auch nicht gefallen oder?
aber wie gesagt um wirklich sicher zu sein hilft nur jemanden fragen der sich richtig damit auskennt wie gericht, schuldnerberatung usw.
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« Antworten #14 am: 08. März 2010, 18:52:27 »

Deswegen schreib ichs hier rein  biggrin
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