Hilfe! Wie kann man denn für etwas haften, auf das man keinen Einfluss mehr hat und von dem man sich längst losgesagt hat und wo man von der weiteren Entwicklung auch gar kein Wissen hat? Das ist ja Wahnsinn!
Naja, wenn der GbR-Partner nicht sauber handelt und man nichts davon weiß, dann haftet man eben für alles, was ursächlich vor dem Termin des Ausscheidens liegt. Hier
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/gbr.htm wird das beschrieben.
Mein Ex-Partner war für die Steuererklärungen zuständig und hat die zum Teil erst gemacht, als ich schon ausgeschieden war. Wobei er mich dann auch schlicht getäuscht hat. Leider ist ihm erst einige Zeit später das FA auf die Schliche gekommen und hat mich dann in die Mithaftung genommen. Dass ich an den Mauscheleien nicht beteiligt war, hat mir nichts genützt. Außer vielleicht, dass mich die FA-Leute ein bisschen bedauert haben

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Ist das Risiko denn auch groß, wenn es sich "nur" um geistige Leistungen (z.B. Schreiben von Konzepten und Texten, die für Auftraggeber erstellt werden, z.B. journalistische Arbeit, die der Auftraggeber nutzen kann oder auch nicht?) und nicht um klassische Produkte handelt, die Vorfinanzierungen, Einkauf von Materialien, Anmietung von Firmenräumen etc. erfordern?
Im Prinzip sollte da kein großes finanzielles Risiko lauern, es sei denn, es kommt z.B. zu Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen.
Wichtig ist nach meiner Erfahrung, dass bei einem gemeinsames Konto stets beide unterschreiben müssen und dass stets beide Partner über alle finanziellen und steuerlichen Vorgänge informiert sind.
Eine Betriebshaftpflicht für die GbR ist absolutes Muss, außerdem sollte man sich als Partner ebenfalls privat durch ausreichende Haftpflichtversicherungen schützen. Ob man eine Rechtsschutzversicherung für mögliche GbR-Probleme abschließen kann, kann sicher Paps beantworten.
FG Achdujeh