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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 13:53:53 *
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Autor Thema: Frage zum Beschluss vom Amtsgericht `' Hilfe  (Gelesen 593 mal)
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MissMarple28
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« am: 09. Februar 2011, 18:00:22 »

Hallo ,

um mich kurz vorzustellen , ich bin Nicola ,28 und befinde mich seit 2008 im Insolvenzverfahren.
Heute habe ich Post bekommen vom Amtsgericht wo drin steht :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nicola ....
wird das Insolvenzverfahren nach Abhaltung des Schlusstermins, vollzogener Schlussverteilung und
Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben.

 gruebel mad2 raff ich nicht ... was soll das nun heissen ??

Mir ist klar das das bestimmt schon xmal hier gestellt wurde aber ich bin einfach total
nervös weil ich nicht weiss was das nun bedeutet das ich keine ruhe finde das halbe board durchzusuchen/lesen  heulen Oh_no

Vielen Dank schonmal für die Antworten

liebe Grüsse
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 09. Februar 2011, 18:09:51 »

raff ich nicht ... was soll das nun heissen ??

- alles wunder und völlig normal. Sie sind nun in der sog. "Wohlverhaltensphase" angelangt.  Das eigentliche Insolvenzverfahren ist nun vorbei. Die Restschuldbefreiung wurde rechtskräftig angekündigt.
Nun sollten Sie noch den § 295 InsO lesen und verstehen, dann  geht der Rest auch noch gut aus.


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MissMarple28
Newbie
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2011, 19:21:40 »

 biggrin

das hört sich ja gut an ... ab wann kann ich denn eigentlich wieder über der Pfändungsfreigrenze verdienen
ohne abzüge ?

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Fallera
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« Antworten #3 am: 09. Februar 2011, 19:30:24 »

das hört sich ja gut an ... ab wann kann ich denn eigentlich wieder über der Pfändungsfreigrenze verdienen
ohne abzüge ?

-nach ablauf von 6 jahren ab eröffnung des verfahrens! Bzw. Nach erteilter rsb!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2011, 19:32:04 von Fallera » Gespeichert

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